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Kanton Schwyz verschärft COVID-19-Massnahmen an den Schulen

(BiD/i) Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz auferlegt den Schulen in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonsärztlichen Dienst per 21. Oktober 2020 weitergehende Schutzmassnahmen. Damit sollen die Weiterverbreitung des Coronavirus verhindert und letztlich Schulschliessungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts abgewendet werden. Je nach Schulstufe erfolgen unterschiedliche Anpassungen an den Schutzkonzepten - allen gemeinsam ist eine erweiterte Schutzmaskenpflicht für alle Erwachsenen bzw. Jugendlichen ab Sekundarstufe I.  

In den zurückliegenden zwei Wochen sind die COVID-19 Fallzahlen im Kanton Schwyz stark angestiegen und haben auch im internationalen Vergleich besorgniserregende Ausmasse angenommen. Auch die Schulen im Kanton Schwyz sind davon zunehmend betroffen; zwar sind die Fallzahlen an Erkrankten noch immer tief, jedoch steigt an zahlreichen Schulstandorten die Zahl von Personen in Quarantäne. Um den Präsenzunterricht weiterhin sicherzustellen, sieht sich das Bildungsdepartement zu Verschärfungen an den Schutzkonzepten der verschiedenen Schulstufen veranlasst.

Generelle Schutzmaskenpflicht für nachobligatorische Schulen der Sekundarstufe II
Für die Schulen der Sekundarstufe II (Mittelschulen und Berufsfachschulen) gilt ab Mittwoch, 21. Oktober eine generelle Schutzmaskenpflicht für alle Lehrpersonen, Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schüler sowie allfällige Besucher. Während bis anhin die Maskenpflicht lediglich für das Schulareal (inkl. Sportanlagen und Pausenplätze) galt, wird diese nun auch auf die Unterrichtszimmer ausgeweitet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere an den Schulen der Sekundarstufe II zunehmende Fallzahlen bzw. quarantänebedingte Absenzen zu verzeichnen sind. Mit einer ausgedehnten Maskenpflicht soll verhindert werden, dass künftig ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden müssen.

Differenzierte Maskenpflicht für die Volksschule
Für die Volksschule (Primar- und Sekundarstufe I) wird das Schutzkonzept ebenfalls verschärft. Auf der Sekundarstufe I (Oberstufe, Zyklus 3) gilt analog zur Sekundarstufe II eine generelle Schutzmaskenpflicht für alle Lehrpersonen, Mitarbeitenden sowie Schülerinnen und Schüler. Diese erstreckt sich ebenfalls auf die Unterrichtsräume. Diese Massnahme berücksichtigt den Umstand, dass Jugendliche bereits ab 12 Jahren ein erhöhtes Ansteckungsrisiko aufweisen bzw. das Virus leichter übertragen. Auf der Kindergarten- und Primarschulstufe (Zyklus 1 und 2) wird neu eine Schutzmaskenpflicht für Erwachsene (Lehrpersonen und Mitarbeitende sowie allfällige Besucher) auferlegt. Diese gilt auf dem Schulareal (inkl. Sportanlagen und Pausenplätze), nicht jedoch für den Unterricht in den Klassenzimmern, solange der Abstand von 1.5 Meter zu den Kindern bzw. anderen Erwachsenen eingehalten werden kann.

Massnahmen treten bereits am Mittwoch 21. Oktober 2020 in Kraft
Um der Weiterverbreitung von COVID-19 möglichst rasch und resolut entgegenwirken zu können, gelten die neuen Massnahmen bereits ab dem morgigen Mittwoch. Schülerinnen und Schüler der nachobligatorischen Schulen sind dabei selber für die Beschaffung der benötigten Schutzmasken zuständig. Für die obligatorische und im Grundsatz unentgeltliche Volksschule gilt die Weisung, dass die Bezirke als Schulträger der Sekundarstufe I spätestens ab kommendem Montag, 26. Oktober, für Schülerinnen und Schüler Schutzmasken zur Verfügung stellen müssen. Weiter gilt zudem für sämtliche Schulstufen, dass für Schulanlässe mit mehr als 15 Teilnehmenden (so z.B. auch für interne Sitzungen) eine generelle Maskenpflicht gilt, von der einzig Kinder unter 12 Jahren ausgenommen sind. Das Bildungsdepartement wird die verschiedenen Schutzkonzepte für die einzelnen Schulstufen entsprechend bis Ende dieser Woche überarbeiten und den Schulträgern elektronisch zur Verfügung stellen. Darauf abgestimmt wird die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) ihrerseits weitergehende Massnahmen für ihren Studienbetrieb kommunizieren.

Gesundheit der Bevölkerung als höchste Priorität
Das Bildungsdepartement ist sich bewusst, mit diesen verschärften Schutzmassnahmen Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitenden der Schulen einiges abzuverlangen. Die aktuelle Pandemie-Lage erfordert jedoch gezielte Massnahmen, um die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam bewältigen zu können. Das Bildungsdepartement wird die Situation auch weiterhin aufmerksam verfolgen und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Pandemie weitere Entscheide kommunizieren.

Bildungsdepartement
 


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