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Der Regierungsrat bleibt bei den Veranstaltungen strenger

(Di/i) Der Regierungsrat hat aufgrund der schweizweit geltenden Massnahmen des Bundes die kantonale «Covid-19-Verordnung» angepasst. An privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmenden muss im Kanton Schwyz weiterhin auch am Sitzplatz eine Maske getragen werden. Ansonsten gelten die Massnahmen des Bundes.

Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 14. Oktober 2020 aufgrund der vom Bundesrat am Montag in Kraft gesetzten Massnahmen angepasst. Zusätzlich zu den schweizweit geltenden Massnahmen des Bundes gilt im Kanton Schwyz weiterhin eine generelle Maskentragepflicht an öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 51 teilnehmenden Personen sowohl in Innenräumen als auch im Aussenbereich. Die Maskenpflicht gilt an diesen Veranstaltungen auch am Sitzplatz. Wie im öffentlichen Verkehr kann das Tragen der Gesichtsmaske am Sitzplatz kurzzeitig unterbrochen werden, um ein Getränk oder andere Lebensmittel ohne Maske zu konsumieren. Zulässig ist nur eine Kleinkonsumation, nicht aber die Konsumation eines Menus. Im Bereich der Schulen gelten weiterhin die Vorgaben des Bildungsdepartements. Die übrigen Bestimmungen der kantonalen Verordnung hat der Regierungsrat aufgehoben. Es gelten dort die Massnahmen des Bundes. Die Anpassung der Verordnung ist ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, in Kraft.

Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Darauf sind die Anpassung der Verordnung, die Erläuterungen zur Verordnung bzw. Anpassung und weitere Hinweise publiziert.

Zusätzlich 90 positiv Getestete
Seit Montag sind im Kanton Schwyz 90 positiv auf Covid-19 getestete Personen neu hinzugekommen. Nach Abzug der Genesenen und Verstorbenen sind im Kanton somit aktuell 855 (Vortag: 800) positiv auf Covid-19 getestete Personen zu verzeichnen. Zwei Männer und eine Frau mit Covid-19 im Alter zwischen 85 und 95-Jahren sind verstorben.

Die Situation im Kanton Schwyz zeigt sich aktuell wie folgt (Stand: 20. Oktober 2020, 9.00 Uhr):

Positive Fälle* davon Personen zu Hause davon Personen in Alters- und Pflegheimen davon Personen im Spital Anzahl Personen in Quarantäne** (ohne Reiserückkehrer) Anzahl Personen in Quarantäne*** (Reiserückkehrer) Anzahl
Todesfälle (kumuliert seit 24. März 2020)
855 814 19 22 266 356 35

*Die Anzahl positive Fälle widerspiegelt gleichzeitig auch die Anzahl Personen in Isolation.
**Anzahl Personen, welche sich aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden.
***Anzahl Personen, welche sich aufgrund der Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne befinden.

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam bewältigt werden können.

Departement des Innern
 


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