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Schärfere kantonale Massnahmen bleiben bestehen

(Stk/i) Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat verordnete Vereinheitlichung der Massnahmen gegen Covid-19. Er hält jedoch an seinen strengeren Massnahmen bei den Veranstaltungen, am Arbeitsplatz und an den Schulen fest.

Der Regierungsrat hat in einer ausserordentlichen Sitzung am Freitag, 30. Oktober 2020, beschlossen, an den kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie festzuhalten, welche über die Massnahmen des Bundes hinausgehen. Er will zuerst prüfen, wie sich diese Massnahmen auf die Fallentwicklung auswirken. Die kantonalen Massnahmen gehen in drei Bereichen weiter:

  • Im Kanton Schwyz ist die Durchführung von Veranstaltungen im nicht privaten Bereich mit über 30 Personen verboten. Bei den Massnahmen des Bundes ist die Grenze bei 50 Personen.
  • Am Arbeitsplatz gilt in den Innenräumen eine Maskentragepflicht. Sämtliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer und selbständig Erwerbende haben eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskentragepflicht am Arbeitsplatz sind Personen, die alleine in einem geschlossenen Raum arbeiten (z.B. Einzelbüro). Diese kantonale Ausnahmebestimmung ist strenger als diejenige des Bundes, nach welcher die Maskentragepflicht nicht für Arbeitsbereiche gilt, in denen der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann (namentlich in abgetrennten Räumen).
  • Der Bund schreibt ab der Sekundarstufe II eine generelle Maskentragepflicht vor. Im Kanton Schwyz gilt die Maskentragepflicht bereits ab der Sekundarstufe I.

Der Regierungsrat begrüsst die am 28. Oktober 2020 durch den Bundesrat schweizweit getroffenen Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung von Covid-19 (www.bag-coronavirus.ch) und die damit verordnete Vereinheitlichung der Massnahmen gegen Covid-19.

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können. Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.ch ersichtlich.

Staatskanzlei
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