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Zeitgemässes Energiegesetz für den Kanton Schwyz

Die Teilrevision des Energiegesetzes wird dem Kantonsrat unterbreitet

(Stk/i) Mit dem kantonalen Energiegesetz will der Regierungsrat die Energieeffizienz im Gebäudebereich verbessern und die Harmonisierung mit den umliegenden Kantonen verstärken. Neubauten sollen zukünftig nahezu ohne externe Energiezufuhr auskommen und bestehende Bauten energietechnisch verbessert werden.

Mit der Revision des Energiegesetzes verfolgt der Regierungsrat die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Da die Kantone die Verantwortung im Gebäudebereich tragen, kommt den kantonalen Energiegesetzen eine hohe Bedeutung zu. Das aktuelle Energiegesetz stammt aus dem Jahr 2009. Es berücksichtigt die damals geltenden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, welche eine Harmonisierung der energierechtlichen Vorschriften zwischen den Kantonen anstreben. In der Zwischenzeit hat sich der Bund mit der Energie- und Klimastrategie u.a. das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken. Die Kantone haben ihre Mustervorschriften aktualisiert. Mit der Teilrevision soll das Basismodul der aktuellen Mustervorschriften umgesetzt werden.

Weiterentwicklung der bestehenden Vorschriften
Mit der Umsetzung des Basismoduls enthält das revidierte Energiegesetz die vom Bund geforderten minimalen Bestimmungen. Dennoch sieht die Teilrevision eine Reihe von Massnahmen vor, die dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Die wesentlichen Elemente sind:

  • Den Neubauten soll von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden. Die notwendige Energie soll möglichst auf dem Grundstück oder am Gebäude produziert werden.
  • Elektroheizungen in Neubauten sind verboten.
  • Bei den bestehenden Gebäuden sollen die CO2Emissionen reduziert werden. Dies soll insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und durch eine höhere Energieeffizienz erreicht werden.

Kanton als Vorbild
Die Vorlage enthält weitere Bereiche, die zu einer Verminderung der CO2-Emissionen und zur Reduktion des Stromverbrauches im Winterhalbjahr beitragen sollen. Dazu zählen die effiziente Elektrizitätsnutzung für Beleuchtung und Lüftung in Dienstleistungsgebäuden, der Nachweis eines sommerlichen Wärmeschutzes, das Verbot von fossilen Heizungen für Freiluftbäder, die Sanierungspflicht zentraler Elek-troheizungen und Elektroboiler sowie die Schaffung von Grundlagen für eine kantonale Energieplanung. Insgesamt werden die Anforderungen an den Wärmeschutz neu definiert, sodass sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Aber auch der Kanton will seine Vorbildfunktion wahrnehmen. So wird er bei seinen eigenen Neubauten und Gesamterneuerungen grundsätzlich den Minergie-A oder Minergie-P Standard einhalten.

Schlankes Gesetz
Die Vorlage ist bewusst schlank gehalten. Der Regierungsrat wird die fachtechnischen und verfahrenstechnischen Einzelheiten nach der Annahme des Gesetzes in Ausführungsvorschriften erlassen. Mit diesem Vorgehen kann beim Erlass und bei allfälligen späteren Anpassungen rascher dem Stand der Technik gefolgt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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