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Fachstellen für die Inkassohilfe

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Departement des Innern eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren für eine Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Die Totalrevision hat drei Ziele: Erstens müssen aufgrund der Inkassohilfeverordnung des Bundes im Kanton eine oder mehrere Fachstellen für den Bereich der Inkassohilfe für Unterhaltsberechtigte bezeichnet werden. Zweitens sollen beim nicht unterhaltsbeitragsleistenden Elternteil unabhängig seines jeweiligen Zivilstandes einheitliche Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Leistungen der Alimentenbevorschussung geschaffen werden. Um dies zu erreichen, fordert das erheblich erklärte Postulat P 10/18 «Ungleichbehandlung bei der Anspruchsberechnung auf Bevorschussung von Kinderalimenten» von Kantonsrat Hanspeter Rast die Statuierung einer Rechtsnorm zur Anrechenbarkeit der finanziellen Verhältnisse bei Konkubinatspaaren (Personen in faktischen Lebensgemeinschaften). Drittens soll bei der Totalrevision der Anspruch auf Alimentenbevorschussung für das unterhaltsbeitragsberechtigte Kind ausgedehnt werden, bis es eine angemessene Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen hat, wie dies auch in anderen Kantonen bereits üblich ist.

Varianten für Fachstellen
Das Departement des Innern legt zwei Varianten für die Fachstellen im Bereich der Inkassohilfe vor. Eine Variante sieht vor, dass die Gemeinden für den Bereich Inkassohilfe eine oder zwei Fachstellen führen. Die andere Variante sieht vor, dass die Inkassohilfe zwar Sache der Gemeinden ist, diese Aufgabe jedoch an die Ausgleichskasse Schwyz übertragen wird. Die Gemeinden wurden mit separatem Schreiben unter Beilage eines Fragebogens zur Vernehmlassung eingeladen, um insbesondere ihre Präferenz bezüglich die beiden Varianten mitteilen zu können.

Das Departement des Innern eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis 31. März 2021 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Departement des Innern, Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, Dienstag, 22. Dezember 2020, 14 bis 15 Uhr


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