Navigieren im Kanton Schwyz

Skigebiete im Kanton Schwyz können ab Samstag, 2. Januar 2021, öffnen

Keine Insellösung inmitten von Kantonen mit geöffneten Skigebieten

(Stk/i) Die Skigebiete im Kanton Schwyz können ab Samstag, 2. Januar 2021, wieder geöffnet werden. Da praktisch alle Skigebiete in der Zentralschweiz und in den umliegenden Kantonen öffnen, wird eine Insellösung vermieden. Die Öffnung ist mit zusätzlichen Auflagen verbunden: eine Kapazitätsbeschränkung auf zwei Drittel, ein Alkoholverbot im Skigebiet und die Schliessung der Snow- und Funparks.

Gemäss Beschluss des Bundesrats vom 11. Dezember 2020 benötigen die Betreiber von Skigebieten eine Bewilligung des Kantons. Der Regierungsrat hatte am Montag, 28. Dezember 2020, beschlossen, dass die Skigebiete im Kanton Schwyz aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage bis und mit Freitag, 8. Januar 2021, geschlossen bleiben. An einer ausserordentlichen Sitzung von heute Donnerstag, 31. Dezember 2020, ist der Regierungsrat auf diesen Entscheid zurückgekommen. Er hat beschlossen, dass die Skigebiete im Kanton Schwyz ihren Betrieb bereits am Samstag, 2. Januar 2021, aufnehmen können. Damit orientiert sich der Regierungsrat an den in der Zentralschweiz und in den umliegenden Kantonen mehrheitlich geltenden Regelungen. Auch die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus und St.Gallen ermöglichen den Skibetrieb. Mit einer Insellösung, bei der einzig die Skigebiete im Kanton Schwyz geschlossen bleiben, würde das Skifahren auf die umliegenden Kantone verlagert.

Strengere Auflagen für Skigebiete
Die Öffnung der Skigebiete erfolgt nach Rücksprache mit den Spitälern im Kanton Schwyz. Zudem hat der Regierungsrat die Auflagen für die Erteilung der Betriebsbewilligung nochmals verschärft. Zusätzlich zu den geltenden Schutzkonzepten wird die Kapazität auf zwei Drittel begrenzt, in den Skigebieten besteht ein Alkoholverbot und die Snow- und Funparks werden geschlossen. Zudem wird in den Skigebieten eine Präventionskampagne lanciert, die zu vorsichtigem Fahren aufruft. Die Kapazität wird auf der Basis der besten Tage der vergangenen Jahre ermittelt. Die Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen.

Bewilligung auf Zusehen hin
Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bewohnerinnen und Bewohner sowie an die Gäste des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Schutzkonzepte der Skigebiete und die damit verbundenen Auflagen konsequent zu befolgen. Die Situation wird laufend analysiert, und ein Entzug der Bewilligung ist je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage jederzeit möglich.

Im Zentrum aller Massnahmen gegen Covid-19 stehen weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können. Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.ch ersichtlich.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65 (erreichbar: 12.00 – 13.00 Uhr)


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