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Covid-19-Impfungen im Kanton Schwyz erfolgreich angelaufen

Bis Ende Woche in Hälfte der Pflegeheime geimpft

(DI) Seit 23. Dezember 2020 wird in Schwyzer Pflegeheimen gegen Covid-19 geimpft. Sobald die IT-Lösung des Bundes für die Anmeldung einsatzbereit ist, starten auch die Impfzentren im Kanton Schwyz mit den Impfungen besonders gefährdeter Personen.

Seit dem 23. Dezember 2020 werden in Schwyzer Pflegeheimen durch mobile Impfequipen der Rettungsdienste Covid-19-Impfungen durchgeführt. Bis Ende dieser Woche werden impfwillige Bewohnerinnen und Bewohner der Hälfte aller Pflegeheime im Kanton Schwyz die erste Impfung erhalten haben. Der Kanton Schwyz will in einer ersten Phase mit den zur Verfügung stehenden Impfdosen sämtliche impfwilligen Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime impfen. Das umfasst auch die Verabreichung der notwendigen zweiten Impfung. Noch im Januar 2021 werden alle Erstimpfungen und ein grosser Teil der Zweitimpfungen in den Pflegeheimen verabreicht sein. Rund 60% aller Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen lassen sich gemäss Voranmeldung impfen.

Die regionalen Impfzentren an den drei Spitalstandorten Schwyz, Einsiedeln und Lachen werden ihren Betrieb aufnehmen können, sobald die IT-Lösung des Bundes für die Anmeldung einsatzbereit ist. Da der Impfstoff nur in beschränkter Menge zur Verfügung steht und ein grosser Teil für die Impfungen in den Pflegeheimen benötigt wird, stehen zu Beginn den Impfzentren jedoch verhältnismässig wenige Impfdosen zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass die IT-Lösung des Bundes im Kanton Schwyz noch vor Mitte Januar 2021 einsatzbereit sein wird. Eine Anmeldung für Impfungen in den Impfzentren ist deshalb zurzeit noch nicht möglich. Sobald die Anmeldung möglich ist, erfolgt eine Information an die Bevölkerung.

Impfstoff beschränkt verfügbar
Bei der Umsetzung der Covid-19-Impfung orientiert sich der Kanton Schwyz an der nationalen Impfstrategie des Bundes. Die Impfung in den Impfzentren und später in den Arztpraxen sowie Apotheken erfolgt schrittweise und wird wie folgt priorisiert:

  1. Besonders gefährdete Personen;
  2. Gesundheitspersonal;
  3. Haushaltsmitglieder von besonders gefährdeten Personen;
  4. Personen in Einrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko.

Aufgrund des beschränkt verfügbaren Impfstoffes werden in erster Priorität über 75-Jährige und Menschen mit Vorerkrankungen geimpft. Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, werden die Impfmöglichkeiten gemäss der Prioritätenliste des Bundes ausgedehnt. Es ist davon auszugehen, dass die breite Bevölkerung im zweiten Quartal 2021 geimpft werden kann.

Für jede Person werden zwei Impfungen im Abstand von rund drei bis vier Wochen notwendig sein. Die Impfungen sind freiwillig und kostenlos. Die Zielsetzung der Impfung gegen Covid-19 ist, die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe zu reduzieren und so die Schwyzer Bevölkerung zu schützen.

Transparente Information
Der Bund und die Kantone setzen bei der Covid-19-Impfung auf eine transparente Information der Bevölkerung. Der Kanton Schwyz (www.sz.ch/corona-impfen) und das Bundesamt für Gesundheit (www.bag-coronavirus.ch/impfung) stellen dazu auf ihren Webseiten
Informationen zu den Impfungen zur Verfügung. Zusätzlich hat der Bund eine nationale Infoline Covid-19-Impfung unter der Tel. +41 58 463 00 00 eingerichtet.

Departement des Innern

Auskunft: Dr. pharm. Regula Willi, Kantonsapothekerin, Tel. 041 820 43 70 (17.30 bis 18.30 Uhr)


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