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Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung weiterhin gewährleistet

Von externer Revisionsstelle überprüft

(Stk/i) Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlöhnt werden. Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz (GlG) konkretisiert. Die Lohngleichheit ist aber bis heute nicht in allen Bereichen verwirklicht. Mit dem revidierten GlG werden neu alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist dann gewährleistet, wenn Frauen und Männer den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Um dies zu überprüfen, hat der Kanton Schwyz das vom Bund zur Verfügung gestellte Standard-Analyse-Tool Logib verwendet und die Analyse durch eine externe Revisionsstelle prüfen lassen.

Wie bereits in der letzten Analyse im Jahr 2015 ist Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Kanton Schwyz vollumfänglich gewährleistet, und es liegt weiterhin kein Geschlechtseffekt vor.

Die Basis der Analyse bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 2066 Mitarbeitende, davon 1018 (49.3 %) Frauen und 1048 (50.7 %) Männer im Referenzmonat Oktober 2020. Im Durchschnitt verdienen Frauen 13.9 % weniger als Männer. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 0.5 % weniger. Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz besteht.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Kanton als Arbeitgeber

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00, oder Marco Zürcher, Vorsteher Personalamt, Tel. 041 819 17 01


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