Navigieren im Kanton Schwyz

Kanton Schwyz hält vorderhand an Präsenzunterricht fest

Schutzkonzept für den Turnunterricht ab Sekundarstufe I wird angepasst

(BiD/i) Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz hat im Rahmen einer Auslegeordnung die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an den Schulen überprüft. Die Schulen sollen für die Kinder und Jugendlichen weiterhin ein Ort der Stabilität, Kontinuität und Integration bleiben. Aufgrund der aktuell tiefen Fallzahlen in den Bildungseinrichtungen hat das Bildungsdepartement entschieden, vorderhand am Präsenzunterricht und an den geltenden Regelungen betreffend die Maskentragpflicht festzuhalten. Hingegen gelten ab 1. Februar 2021 neue Einschränkungen für den Turnunterricht auf der Sekundarstufe I und II.

Mit der letzten Anpassung der bundesrätlichen Massnahmen vom 13. Januar 2021 gegen die COVID-19-Pandemie sind auch die Bildungseinrichtungen wieder in den Fokus gerückt. Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz überwacht aktuell die pandemische Entwicklung an den Schulen des Kantons Schwyz mittels eines engmaschigen Monitorings, in welchem zweimal pro Woche die Infektionen sowie die Quarantänefälle an sämtlichen Schulen erhoben werden.

Die aktuellen Fallzahlen im schulischen Umfeld liegen deutlich tiefer als noch vor den Weihnachtsferien und weisen in der Langzeitbetrachtung den tiefsten Stand seit Beginn der Erhebungen im September 2020 auf. Das kantonale Bildungsdepartement hat daher im Rahmen einer Standortbestimmung entschieden, aktuell an den Volksschulen sowie den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II am Präsenzunterricht und an den bewährten Schutzkonzepten festzuhalten. Hätte doch ein Verbot des Präsenzunterrichts erhebliche negative Auswirkungen sowohl auf die physische und psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, als auch auf ihre Schullaufbahn. Für das Bildungsdepartement sind in Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen nationalen Covid-19-Taskforce des Bundes das Recht auf Bildung und die bestmögliche Sicherstellung regulärer Abschlüsse und Qualifikationsverfahren ganz zentral.

Verschärfte Schutzbestimmungen für den Turnunterricht ab Sekundarstufe I
Da sich die pandemische Situation insbesondere aufgrund der neuen Mutationen des Virus jederzeit rasch verändern kann, werden die aktuellen Schutzkonzepte regelmässig einer Überprüfung unterzogen. Das Bildungsdepartement hat daher entschieden, für die Schulen der Sekundarstufe I und II ab dem 1. Februar 2021 präventiv besondere Bestimmungen für den Turnunterricht zu erlassen. Der entsprechende Unterricht erfolgt vorerst für die Dauer eines Monats mittels alternativer Formen (z.B. Sporttheorie, Yoga, Jonglieren etc.), für welche die Benutzung von Garderoben und Duschen nicht erforderlich ist.  

Weiter werden die aktuell bestehenden Schutzkonzepte optimiert, indem z.B. die Verpflegungssituation an den Schulen der Sekundarstufe II durch eine grosszügige Flächenausweitung entschärft wird und klare Empfehlungen auf Verzicht von Präsenzveranstaltungen ausserhalb des Unterrichts im Klassenverband ausgesprochen werden.

Bei der konsequenten Durchsetzung der Schutzkonzepte werden die Schülerinnen und Schüler aller Stufen von ihren Schulen stets hinsichtlich der Einhaltung der Schutzmassnahmen sensibilisiert.

Darüber hinaus ist das Bildungsdepartement in regelmässigem Austausch mit den umliegenden Kantonen, um sich hinsichtlich allfälliger weiterer Massnahmen wie z.B. die Ausdehnung der Maskentragpflicht auf untere Schulstufen oder ein Wechsel zum Fernunterricht auf der Sekundarstufe II zu koordinieren. Da der weitere Verlauf der Pandemie nicht vorhersehbar ist, gilt es jederzeit wachsam zu sein und situativ über weitere Verschärfungen oder aber auch Lockerungen der Massnahmen zu befinden. Bei allen getroffenen Massnahmen steht jederzeit die Sicherheit und das Wohl von Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen und Lehrpersonen an den Schulen im Zentrum.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Regierungsrat, Telefon 041 819 19 00


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken