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Regierungsrat beantragt 3.9 Mio. Franken für das Härtefall-Unterstützungspaket 2021

Dringliche Beratung im Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 3.861 Mio. Franken zur Unterstützung von Unternehmen, die besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen worden sind. Mit den damit rund 7.8 Mio. Franken ausgelösten Bundesmitteln umfasst das Unterstützungspaket 2021 zugunsten der Schwyzer Wirtschaft rund 11.7 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Beiträge.

Für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie hat der Bund am 18. Dezember 2020 zusätzliche Mittel in der Höhe von 750 Mio. Franken gesprochen. Damit die Kantone an diesen Mitteln partizipieren können, müssen sie sich mit 33 Prozent daran beteiligen. Auf den Kanton Schwyz bezogen ergibt dies 7.839 Mio. Franken Bundesmittel, sofern kantonsseitig 3.861 Millionen Franken bereitgestellt werden. Vorbehältlich der Zustimmung durch den Kantonsrat am 24. Februar 2021 steht damit für das Unterstützungspaket 2021 eine Summe von 11.7 Mio. Franken zur Verfügung.

Der Kantonsrat hat anlässlich der Kantonsratssession vom 16. Dezember 2020 eine Ausgabenbewilligung von 4.976 Mio. Franken für das Unterstützungspaket 2020 im Umfang von 15.55 Mio. Franken (Bund und Kanton) beschlossen. In der Summe ergeben beide Unterstützungspakete 2020 und 2021 nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge von insgesamt 27.25 Mio. Franken zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen.

Am 13. Januar 2021 entschied der Bundesrat, die bisherige Schliessung der Restaurants und weiterer Einrichtungen bis Ende Februar 2021 zu verlängern. Zudem weitete der Bundesrat sein Dekret per 18. Januar 2021 auf Geschäfte für Güter des nicht-täglichen Bedarfs aus. Gleichzeitig lockerte der Bundesrat die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Seit dem 19. Januar 2021 sind die neuen Antragsformulare auf www.sz.ch/haertefall verfügbar. Erste Teilzahlungen von nicht rückzahlbaren Beiträgen erfolgen zeitnah.

Aufgrund der Dringlichkeit wird das Geschäft bereits in der Kantonsratssession vom 24. Februar 2021 beraten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00 (erreichbar: Montag, 1. Februar 2021, 10.30 – 11.30 Uhr)


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