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Kanton führt temporäre Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Zweijährige Nutzung eines teilweise leerstehenden Hauses im Immensee

Schwyz, 30. Juni 2016

Kanton führt temporäre Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Zweijährige Nutzung eines teilweise leerstehenden Hauses im Immensee

 

(VD/i) Das Amt für Migration mietet für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) für zwei Jahre ein teilweise leerstehendes Gebäude des Vereins Missionshaus Bethlehem in Immensee. Damit können die spezifischen Anforderungen an die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen erfüllt und gleichzeitig die Gemeinden entlastet werden.

Seit 2014 hat die Zahl der Asylgesuche von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen (UMA) stark zugenommen. Deshalb sah sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) veranlasst, diese Personengruppe ab Frühjahr 2015 ohne Berücksichtigung der Alterskategorien gemäss dem Verteilschlüssel auf alle Kantone zu verteilen. Diese Massnahme hat zur Folge, dass auch Kantone, die bisher noch nicht über die entsprechende Infrastruktur oder Lösungen verfügten, künftig eine den Bedürfnissen entsprechende Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung von UMA sicherstellen müssen. Das heisst, auch der Kanton Schwyz ist für die Unterbringung zuständig und sorgt für die Unversehrtheit, Entwicklung und Förderung der Minderjährigen.

Das zur Verfügung stehende Gebäude des Vereins Missionshaus Bethlehem liegt im nordöstlichen Teil des Areals und verfügt über einen eigenen Zugang am Bethlehemweg. Der Kanton Schwyz wird ab August 2016 in dem Gebäude schrittweise rund 50 Kinder und Jugendliche einquartieren. Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr durch die Caritas, welche diese Aufgabe im Auftrag des Kantons wahrnimmt. Die Caritas führt auch die anderen kantonalen Durchgangszentren. Die Kinder und Jugendlichen werden in allen Lebensbereichen betreut: Schule (extern und intern), Gesundheit, Hauswirtschaft/Kochen sowie Sport/Freizeit. Damit werden die Wohn-, Sozial- und Selbstkompetenz gefördert.

Der Bezirk Küssnacht sowie wichtige Partner und Anrainer sind rechtzeitig über die Absichten des Amtes für Migration informiert worden. Damit soll Verständnis geschaffen werden für die Unterbringungsstrukturen, welche diese Kinder und Jugendlichen benötigen. Für die unmittelbare Anwohnerschaft ist Mitte Juli 2016 eine Informationsveranstaltung geplant. Im Weiteren wird das Amt für Migration eine Kontaktgruppe bestehend aus Vertretern des Bezirks, der Anrainer, der Vermieterschaft, des Amtes für Migration, der Polizei sowie der Zentrumsleitung einsetzen, welche die verschiedenen Anliegen im Zusammenhang mit dem Zentrumsbetrieb aufnimmt. Diese Vorgehensweise hat sich bei allen Durchgangszentren des Kantons bewährt.

Die Zuweisungen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im Bezirk Küssnacht werden während des Betriebes des «UMA-Zentrums» angemessen kompensiert.

Volkswirtschaftsdepartement
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