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Erhöhung der Mittel für Härtefälle

Die Staatswirtschaftskommission unterstützt weitere Ausgabenbewilligung

(KR/i) Am 13. Januar 2021 lockerte der Bundesrat die Bedingungen für eine Härtefallunterstützung und erhöhte gleichzeitig die zur Verfügung stehenden Mittel. Die Staatswirtschaftskommission hat die zusätzliche Ausgabenbewilligung beraten. Sie beantragt eine weitere Ausgabenbewilligung im Umfang von knapp 3.9 Mio. Franken. Damit können die für den Kanton bereitgestellten Bundesmittel voll ausgeschöpft werden.

Der Bundesrat gab die für die Härtefälle bereitgestellten Bundesgelder etappenweise frei. So konnte an der Kantonsratssitzung vom 16. Dezember 2020 die kantonale Beteiligung an den ersten beiden Tranchen über insgesamt 1.0 Mia. Franken beschlossen werden.

Am 18. Dezember 2020 wurde ein weiterer Teil in der Höhe von 750 Mio. Franken festgelegt, an welchem sich die Kantone mit 33 Prozent zu beteiligen haben. Um an diesen zusätzlich Mitteln partizipieren zu können, unterstützt die Staatswirtschaftskommission eine weitere Ausgabenbewilligung

im Umfang von knapp 3.9 Mio. Franken. Mit den damit zusätzlich ausgelösten Bundesgeldern umfasst das «Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft» 11.7 Mio. Franken. Damit würden per Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen zur Verfügung stehen.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Walter Duss, Tel. 079 601 61 22


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