Navigieren im Kanton Schwyz

Gezielte Lockerungen für Schwyzer Skigebiete

Terrassen dürfen unter Auflagen öffnen

(Stk/i) In den Schwyzer Skigebieten dürfen ab Freitag, 5. Februar 2021, die Angebote der Take-away-Betriebe unter Auflagen auf den Terrassen konsumiert werden, Snow- und Funparks betrieben werden, und die Vermietung von Sportartikeln ist auch am Sonntag wieder möglich. 

Die Skigebiete im Kanton Schwyz sind seit dem 2. Januar 2021 unter strengeren Auflagen geöffnet. Dazu zählen eine Begrenzung der Kapazität auf zwei Drittel, ein Alkoholverbot im Skigebiet und die Schliessung der Snow- und Funparks. Restaurants und Bars sind geschlossen. Verpflegung darf als Take-away angeboten werden, wobei Sitzgelegenheiten auch im Freien bisher untersagt waren.

Verpflegung auf Terrassen möglich
Angesichts der leichten Entspannung der epidemiologischen Lage und in Angleichung an die Regelung in Skigebieten anderer Kantone hat der Regierungsrat gezielte Lockerungen für die Skigebiete im Kanton Schwyz beschlossen. Ab Freitag, 5. Februar 2021, darf die Pistenverpflegung der Betriebe, die Speisen und Getränke ausschliesslich als Take-away anbieten, unter Auflagen eingenommen werden. Als Auflagen gelten: Auf Terrassen im Aussenbereich dürfen Sitzgelegenheiten an Tischen angeboten werden; pro Tisch dürfen max. 4 Personen sitzen (Ausnahme: Eltern mit eigenen Kindern); ein Abstand  von 1,5 Meter zwischen den Tischen; die Maskentragepflicht bis zum Absitzen am Tisch; und die Überwachung dieser Massnahmen durch das Betriebspersonal. Das Alkoholverbot bleibt weiterhin in Kraft. Ebenfalls ab Freitag, 5. Februar 2021, dürfen Snow- und Funparks geöffnet werden, und die Vermietung von Sportartikeln ist auch am Sonntag wieder möglich. Entsprechende Schutzkonzepte sind auf jeden Fall konsequent einzuhalten.  

Diese neuen Regelungen gelten auf Zusehen hin. Sie können widerrufen werden, sollte sich die epidemiologische Lage wieder verschlechtern oder die Spitäler durch zusätzliche Skiunfälle stark belastet werden.

Eigenverantwortung wahrnehmen
Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bewohnerinnen und Bewohner sowie an die Gäste des Kantons Schwyz, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Schutzkonzepte der Skigebiete, die damit verbundenen Auflagen sowie die Anweisungen des Personals konsequent zu befolgen. Im Zentrum aller Massnahmen gegen Covid-19 stehen weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können. Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.ch ersichtlich.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, (erreichbar: Mittwoch, 3. Februar 2021, 15.00 – 16.00 h, Tel. 041 819 18 00)


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