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Konstantes Bevölkerungswachstum im Kanton Schwyz

Ständige Wohnbevölkerung nahm 2020 um 1.1 Prozent zu

(AWI/i) Per 31. Dezember 2020 zählte der Kanton Schwyz total 161 481 Personen zur ständigen Wohnbevölkerung. Dies sind 1829 Personen mehr als am Ende des Vorjahres. Die Wachstumsrate beträgt wie im Vorjahr 1.1 Prozent.

Die Bevölkerung hat in den einzelnen Bezirken gegenüber dem Vorjahr prozentual wie folgt zugenommen: Gersau +2.3 (+0.4), Küssnacht +2.1 (2019: +2.2), March +1.7 (+0.7), Einsiedeln +0.9 (+1.7), Höfe +0.9 (+1.5) und Schwyz +0.6 (+0.9). Die höchste relative Bevölkerungszunahme verzeichnete die Gemeinde Wangen (+4.0 Prozent), gefolgt von Lauerz (+2.6 Prozent) und Lachen (+2.5 Prozent), was einer absoluten Zunahme von 207 Personen in Wangen, 29 Personen in Lauerz und 218 Personen in Lachen entspricht.

2020 nahm die Bevölkerung in folgenden vier (2019: elf) Schwyzer Gemeinden ab: Alpthal (-1.8 Prozent; -11 Personen), Muotathal (-0.6 Prozent; -21 Person), Illgau (-0.6 Prozent, -5 Personen) und Morschach (-0.5 Prozent; -6 Personen).

Wie im Vorjahr wuchsen sechs Gemeinden um 100 oder mehr Personen, nämlich Küssnacht (+285), Lachen (+218), Wangen (+207), Schwyz (+198), Einsiedeln (+148) und Wollerau (+125).

Die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz hat um 983 (2019: +1235) Personen zugenommen. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung erhöht sich damit um 0.3 Prozentpunkte auf 21.8 Prozent. In den Bezirken Einsiedeln (16.4) und Schwyz (17.9) liegt der Ausländeranteil unter dem kantonalen Mittel. Die anderen vier Bezirke weisen einen überdurchschnittlichen Anteil an Ausländern auf: Höfe (28.0), Gersau (26.5), Küssnacht (24.3) und March (23.7).

Die Erhebung richtet sich nach der ständigen Wohnbevölkerung. Dazu zählen alle Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz am 31. Dezember 2020 im Kanton Schwyz. Für schweizerische Staatsangehörige ist es in der Regel jene Gemeinde, in welcher der Heimatschein deponiert ist und die Steuern entrichtet werden, für Ausländer die Gemeinde, für welche die entsprechende Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt ist. Gemäss Zivilgesetzbuch handelt es sich dabei um jene Gemeinde, in der sich jemand mit der „Absicht dauernden Verbleibens“ aufhält. Die vorliegenden Ergebnisse beinhalten somit Ortsbürger und mit Heimatschein angemeldete Schweizer sowie Ausländer mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligung.

 

Amt für Wirtschaft

Auskunft: Urs Durrer, Vorsteher Amt für Wirtschaft, Tel. 041 819 16 13

 

Tabelle: Die Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz per 31. Dezember 2020

(Wohnbevölkerungsdaten ab 1950 sowie Daten zur Altersstruktur der Bevölkerung sind auch online unter www.sz.ch/statistik zu finden)

 


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