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Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Baukontrollen 2020 bei Mobilfunkanlagen

(AfU/i) Seit 2011 führt das Amt für Umwelt und Energie (AfU) Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Die Kontrollen 2020 ergaben bei zwei Mobilfunkbetreibern ein sehr gutes, bei einem Betreiber ein durchzogenes Ergebnis.

155 kommerziell genutzte Mobilfunkstandorte im Kanton Schwyz
Aktuell betreiben die drei kommerziellen Mobilfunkanbieter Salt, Sunrise und Swisscom im Kanton Schwyz 195 Mobilfunkanlagen. Diese 195 Anlagen verteilen sich auf 155 Standorte, da einige Standorte gemeinsam von mehreren Betreibern genutzt werden. Circa 20 Anlagen befinden sich ausserhalb von besiedelten Gebieten, wie zum Beispiel in Skigebieten oder entlang von Gleisanlagen.

Kontrolle der Baubewilligungen
Seit 2011 lässt das AfU durch Fachfirmen Stichproben bei neu erstellten oder baulich geänderten Mobilfunkanlagen durchführen. Dabei wird geprüft, ob die Ausrichtungen und Höhen der installierten Antennen mit den erteilten Baubewilligungen übereinstimmen. Nur so ist gewährleistet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung in der Umgebung eingehalten werden. Bisher wurden 125 Standorte ein- oder mehrmals kontrolliert.

Weniger Abweichungen als 2019
Nachdem im Jahr 2019 überdurchschnittlich viele Abweichungen festgestellt wurden, zeigte sich im 2020 wieder ein erfreulicheres Ergebnis. Bei zwei Betreibern wies jeweils nur eine Anlage eine geringfügige Abweichung auf. Beim dritten Betreiber zeigte sich mit vier Abweichungen allerdings ein durchzogenes Bild. Das funktionierende Qualitätssicherungssystem dieses Betreibers ermöglichte es, die Ursachen der Abweichungen zurückzuverfolgen. Dieser hat bereits Massnahmen eingeleitet, mit welchen die Anzahl der Abweichungen gesenkt werden kann.

Strenge Toleranzwerte
Es kann festgestellt werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren, geringfügig waren und keinen Einfluss auf die Strahlungsimmissionen in den umgebenden Gebäuden hatten. Bei den aktuellen Kontrollen waren es vor allem Abweichungen bei den Montagehöhen der Antennen. Die geforderte Toleranz von 10 cm kann nur dann eingehalten werden, wenn bei der Installation der Antennen sorgfältig gearbeitet wird.

Abweichungen werden korrigiert
Das AfU hat die betroffen Netzbetreiber aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits passiert ist. Bei den Anlagen mit Abweichungen wurden die angefallenen Kontrollkosten den Betreibern verrechnet.

Weiterführende Informationen

  • Allgemeine Informationen über Mobilfunkanlagen sind unter www.sz.ch/afu , Stichwort «Nichtionisierende Strahlung», zu finden.
  • Die Situation bezüglich Elektrosmog in der Zentralschweiz ist unter www.e-smogmessung.ch ersichtlich.

Umweltdepartement

Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 – 11.30 Uhr)


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