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Regierungsrat setzt sich für raschere Öffnung ein

Stellungnahme zur Anhörung des Bundesrates

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt im Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag, dass die Gastronomiebetriebe und die Bereiche Kultur, Freizeit und Sport ab 1. März 2021 mit den entsprechenden Schutzmassnahmen geöffnet werden können.

Der Bundesrat schlägt vor, in einem ersten Schritt ab 1. März und in einem zweiten Schritt ab 1. April 2021 Massnahmen der Covid-19-Verordnung zu lockern. Dazu führt er bei den Kantonen eine Anhörung durch, bevor er in seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 definitiv entscheiden wird.

Raschere Lockerungen möglich
Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrats, die Massnahmen der Covid-19-Verordnung schrittweise zu lockern, einverstanden. Der Regierungsrat setzt sich für raschere Lockerungen ein, zudem sollen Lockerungsschritte auch vor Ablauf der Monatsfristen möglich sein. Er hat deshalb an einer ausserordentlichen Sitzung vom Freitag, 19. Februar 2021, beschlossen, dem Bundesrat die folgenden Änderungen zu beantragen:

  • Die Gastronomiebetriebe sollen unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte bereits ab 1. März 2021 öffnen können.
  • Professionelle Veranstaltungen Kultur, Freizeit und Sport sowie der Bereich «Sport und Kultur innen für Erwachsene» sollen ebenfalls unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte ab 1. März 2021 möglich sein. Darin eingeschlossen sind auch religiöse Veranstaltungen.
  • Die vom Bundesrat vorgesehene Kapazitätsbeschränkung bei Läden und Dienstleistungsbetrieben von 25 m2 pro Kunde soll bei den heute geltenden 10 m2 pro Kunde belassen werden.

Der Bundesrat hat angekündigt, dass er die Lockerungen des zweiten Schrittes unter anderem von der Entwicklung der Fallzahlen abhängig machen wird. Der Regierungsrat verlangt, dass bei der Bewertung der Fallzahlen auch die Anzahl der durchgeführten Tests berücksichtigt wird. Da der Bund von den Kantonen eine Erhöhung der Tests auch bei Personen ohne Symptome fordert, ist mit einer steigenden Fallzahl zu rechnen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, 041 819 16 65 (erreichbar von 09.30 – 10.30 Uhr)


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