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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Harmonisierung der Baubegriffe und Neuorganisation des Nutzungsplanverfahrens

(Stk/i) Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes werden die Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht sowie die Verfahren zur kommunalen und kantonalen Nutzungsplanung vereinfacht. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Mai 2021.

Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur Vernehmlassung vorzulegen. Mit der vorliegenden Vorlage werden die vereinheitlichten Baubegriffe gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins kantonale Gesetz und die zugehörige Verordnung überführt. Zudem soll das Verfahren zur kommunalen und kantonalen Nutzungsplanung neu organisiert und vereinfacht werden. Diesbezüglich geht der Regierungsrat mit zwei unterschiedlichen Varianten «Einwendungsverfahren» und «Einspracheverfahren» in die Vernehmlassung, wobei er dem «Einspracheverfahren» den Vorzug gibt.

Des Weiteren werden die Vorschriften und Zuständigkeiten für den Gewässerraum und den Gewässerabstand angeglichen und das Planungsverfahren für die grundeigentümerverbindliche Festlegung von Materialabbau- und Deponiezonen wird vereinfacht. Kleinere Anpassungen der Teilrevision betreffen die vereinfachte Bewilligung von Solaranlagen in Industrie-, Gewerbe- und öffentlichen Zonen und die Anpassung der Hochhausvorschriften an die neuen Brandschutzvorschriften.

Bei der vorliegenden Teilrevision handelt es sich um die zweite von drei Etappen. Die Etappierung drängte sich aufgrund der unterschiedlichen Dringlichkeiten und der Komplexität der verschiedenen Revisionsanliegen auf. Die erste Etappe umfasste die dringliche Umsetzung der Mehrwertabgabe gemäss Raumplanungsrecht des Bundes. Die Inkraftsetzung durch den Regierungsrat erfolgte am 18. Februar 2020. Die dritte Etappe, welche Anfang 2022 in die Vernehmlassung gelangt, betrifft die Straffung des Baubewilligungsverfahrens.

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden findet vom 1. März 2021 bis 31. Mai 2021 statt. Nachfolgend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Thomas Huwyler, Vorsteher Amt für Raumentwicklung, Tel. 041 819 20 05


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