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Repetitives Testen

Externer Pooling-Service für Betriebe durch Apotheken

Seit 29. März 2021 können sich Betriebe im Kanton Schwyz für das repetitive Testen anmelden. Neu besteht für Betriebe, welche die Einzelspeichelproben nicht selber poolen können oder wollen, die Möglichkeit, diesen Service extern über verschiedene Apotheken zu beziehen.

(DI) Der Bund geht davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Covid-19-Übertragungen durch Personen ohne Symptome stattfinden und hat deshalb eine erweiterte Teststrategie beschlossen. Dazu sollen auch Personen ohne Symptome repetitiv, also wiederholt, getestet werden. Eine gezielte und repetitive Testung von symptomlosen Personen kann dazu beitragen, lokale Infektionsherde zu identifizieren und somit Infektionsausbrüche frühzeitig einzudämmen.

On-Boarding der Betriebe läuft
Das repetitive Testen im Kanton Schwyz ist inzwischen erfolgreich angelaufen. Seit Start am 29. März 2021 haben sich bereits 93 Betriebe beim Kanton für das regelmässige Betriebstesting angemeldet. Die IT-Plattform Together we Test, über welche sämtliche Prozesse des repetitiven Testens abgewickelt werden, hat sich bewährt.

Externer Pooling-Service
Für Betriebe, welche das Pooling vor Ort nicht selber durchführen können oder wollen, besteht neu die Möglichkeit, diesen Service extern zu beziehen. Verschiedene Apotheken im Kanton Schwyz bieten gegen Entgelt und nach Vereinbarung für Betriebe das vor Ort Pooling, die vor Ort Nachtestung bei positivem Pool sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Poolen der Proben an. Entscheidet sich ein Betrieb dafür, im Rahmen des repetitiven Testens das Pooling vor Ort nicht selbst durchzuführen, liegt sowohl die Organisation als auch die Finanzierung dieses externen Dienstes in der Verantwortung des entsprechenden Betriebes. 

Das repetitive Testen wird einmal wöchentlich mittels eines PCR-Speicheltests durchgeführt. Die Teilnahme am repetitiven Testen ist sowohl für Betriebe als auch für die Mitarbeitenden kostenlos.

Im Zentrum aller Massnahmen gegen Covid-19 stehen weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können. 

Departement des Innern

Auskunft: Martina Trütsch, designierte Vorsteherin Amt für Gesundheit und Soziales, Tel. 041 819 16 17, erreichbar: Montag, 19. April 2021, 10-11 Uhr


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