Navigieren im Kanton Schwyz

Weitere Lockerungen an den Covid-19 Schutzkonzepten der Schulen

Bildungsdepartement reagiert auf Lockerungen auf Bundesebene

(BiD/i) Nach dem Bundesratsbeschluss, per 19. April Lockerungen an den Covid-19 Schutzmassnahmen vorzunehmen, hat das Bildungsdepartement die Schutzkonzepte für die verschiedenen Schulstufen überarbeitet. Unverändert erhalten bleiben die bewährten Massnahmen wie Einhalten der Abstände, die Handhygiene und die Maskenpflicht (ab Sekundarstufe I). Neu entfallen jedoch bisherige Einschränkungen hinsichtlich des Sportunterrichts sowie bezüglich Veranstaltungen und Exkursionen. Mit dem repetitiven Testen an möglichst vielen Schulen soll zudem die Grundlage für weitere Lockerungen geschaffen werden.  

Seit rund einem Jahr unterrichten die Schulen im Kanton Schwyz aufgrund der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen. Es gilt dabei ein Mittelmass zu finden zwischen gesundheitlich/organisatorisch notwendigen Massnahmen gemäss den Schutzkonzepten und dem Ziel, für die Kinder und Jugendlichen einen stabilen Schulbetrieb mit Präsenzunterricht gewährleisten zu können.
Aufgrund der vom Bundesrat letzte Woche beschlossenen Lockerungen bei den allgemeinen Schutzmassnahmen hat das Bildungsdepartement eine erneute Lagebeurteilung hinsichtlich der bestehenden Schutzkonzepte für die Schulen vorgenommen. So werden per sofort bis und mit Sekundarstufe II Einschränkungen bezüglich des Sportunterrichts sowie bezüglich der Durchführung von eintägigen Exkursionen aufgehoben. Kinder und Jugendliche erhalten damit im schulischen Umfeld wieder mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zum wichtigen, ausserschulischen Lernen. Zudem werden auch Veranstaltungen und Schulanlässe wieder in grösserem Rahmen möglich. Die detaillierten Schutzkonzepte der verschiedenen Schulstufen sind einsehbar unter
www.sz.ch/bildung/coronavirus.       

Pädagogische Hochschule bleibt in der Fernlehre
Zwar räumt der Bundesrat neu im Grundsatz auch den Hochschulen die Möglichkeit ein, per sofort wieder mit bis zu 50 Personen Präsenzveranstaltungen durchführen zu können. Dies jedoch nur unter der Auflage, dass dazu lediglich 1/3 der maximalen Raumkapazität genutzt werden darf. Bezogen auf die Infrastruktur der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) bedeutet dies, dass aktuell noch keine Abkehr von der Fernlehre möglich ist. Eine Ausnahme gilt jedoch neu für obligatorische Weiterbildungskurse, die nicht in Fernlehre durchgeführt werden können und deren Verschiebung aufgrund ihrer unmittelbaren Relevanz für den Schulalltag nicht möglich ist. Solche Kurse können neu wieder vor Ort durchgeführt werden.

Repetitives Testen als Grundlage für mögliche weitere Lockerungen
Mit den neuen Lockerungen der Schutzmassnahmen im schulischen sowie auch im privaten Umfeld besteht eine gewisse Gefahr wieder ansteigender Infektionen. Die Schulen erhalten mittels des freiwilligen repetitiven Testens mittels PCR-Speicheltests die Möglichkeit, Ansteckungsketten frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, sodass auf längere bzw. mehrfache Quarantänen oder gar Schulschliessungen verzichtet werden kann. Eine möglichst breite Teilnahme und somit engmaschige Überwachung der Pandemie-Entwicklung soll damit die Basis bilden, künftig weitere Lockerungen bei den Schutzkonzepten vornehmen zu können.

Bildungsdepartement
Auskunft: Regierungsrat Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken