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Zweite Ausbauetappe der Wägitalerstrasse

Regierungsrat beantragt Ausgabenbewilligung in der Höhe von 8.5 Mio. Franken

Schwyz, 27. Juni 2016

Zweite Ausbauetappe der Wägitalerstrasse

Regierungsrat beantragt Ausgabenbewilligung in der Höhe von 8.5 Mio. Franken

 

(Stk/i) Der aktuelle Zustand der Wägitalerstrasse weist bezüglich Sicherheit verschiedene Schwachstellen auf. Deshalb wird sie in insgesamt vier Etappen saniert. Nach Fertigstellung der ersten Etappe beantragt der Regierungsrat nun beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 8.5 Mio. Franken für die zweite Sanierungsetappe „Rötetäli“, Vorderthal, auf einer Länge von 500 Metern.

Die Wägitalerstrasse, die Siebnen mit Vorderthal verbindet, ist in ein topografisch teilweise schwieriges Gelände eingebettet. Rasche Kurvenabfolgen mit kleinen Kurvenradien, ungenügende Sichtverhältnisse und Strassenbreiten sowie Sturz- und Rutschereignisse stellen die Verkehrssicherheit in Frage.

Erhöhung der Verkehrssicherheit
In einer Studie aus dem Jahr 2008 wurde aufgezeigt, wie die Sicherheit der Wägitalerstrasse in insgesamt vier Etappen verbessert werden kann. Bereits fertiggestellt wurde im vergangenen Jahr der Abschnitt Flüebödeli. Nun folgt mit dem 500 Meter langen Abschnitt „Rötetäli“, Vorderthal, die zweite Etappe. Im Vordergrund stehen dabei die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Werterhaltung der Strasse. Die Strasse wird auch soweit ausgebaut, dass sich zwei Lastwagen durchgängig kreuzen können, was heute nicht der Fall ist. Zudem werden die Haltestellen für den öffentlichen Verkehr und die Sichtweiten verbessert.

Bauzeit von zwei Jahren
Das kantonale Tiefbauamt rechnet mit Gesamtkosten von 8.5 Mio. Franken. Wenn der Kantonsrat diese Ausgabe bewilligt, kann im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Gebaut werden soll jeweils im Sommerhalbjahr. Die Fertigstellung des Bauwerks ist im Spätherbst 2019 geplant. Anschliessend ist dann noch der Einbau des Deckbelages vorgesehen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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