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Totalrevision des kantonalen Wasserrechtsgesetzes

Regierungsrat leitet Vernehmlassungsverfahren ein

Schwyz, 27. Juni 2016

Totalrevision des kantonalen Wasserrechtsgesetzes

Regierungsrat leitet Vernehmlassungsverfahren ein

 

(Stk/i) Seit der Inkraftsetzung des Wasserrechtsgesetzes im Jahre 1973 erfolgten auf Stufe Bund umfangreiche Gesetzesanpassungen. Den Kantonen wurden neue, komplexe Arbeiten übertragen. Im Umgang mit den Naturgefahren fand ein eigentlicher Paradigmenwechsel vom rein baulichen Hochwasserschutz zum Risikomanagement statt. Dies führt zur Notwendigkeit, das Wasserrechtsgesetz nach über 40 Jahren einer Totalrevision zu unterziehen.

Das Wasserrechtsgesetz aus dem Jahre 1973 ist, abgesehen von kleineren Anpassungen im Rahmen anderer Gesetzesanpassungen, nach wie vor gültig. Sowohl der Hochwasserschutz als auch die Wassernutzung waren in den letzten Jahren einem bedeutenden und massgebenden Wandel unterworfen. Auf Stufe Bund wurden die gesetzlichen Grundlagen in dieser Zeit teilweise vollständig neu definiert. Den Kantonen wurden neue und komplexe Aufgaben übertragen wie etwa die Pflicht zur Renaturierung von Gewässern oder die Aufsicht über die kleinen Stauanlagen. Gleichzeitig fand im Umgang mit den Naturgefahren ein eigentlicher Paradigmenwechsel vom rein baulichen Hochwasserschutz hin zum umfassenden, integralen Risikomanagement statt.

Einbezug der Interessensvertreter
Das Wasserrechtsgesetz beinhaltet die notwendigen Regelungen zum Hochwasserschutz, zur Gewässerrenaturierung, Wassernutzung und zur Nutzung des Strandbodens und Materialentnahmen aus Gewässern. Es tangiert sensible Themenbereiche, die im Spannungsfeld zwischen Schutz und Nutzung oft emotional diskutiert werden und eine Vielzahl von Akteuren betreffen. Der Einbezug der Interessensvertreter (Gemeinden, Bezirke, Schwyzer Umweltrat, Wuhrkorporationen, OAK, Kraftwerksbetreiber, diverse Ämter) erfolgte anlässlich von vier themenbezogenen Workshops. Eine Vielzahl der Rückmeldungen konnten in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.

Das Wasserrechtsgesetz wurde sowohl systematisch als auch inhaltlich vollständig überarbeitet. Altbewährte Regelungen fanden genauso Eingang in die Vorlage wie neue, auf der praktischen Erfahrung basierende Bestimmungen. Ein Hauptziel der Totalrevision war, möglichst optimale und transparente Strukturen für die künftige Bewältigung der komplexen und vielfach nur interdisziplinär lösbaren Aufgaben zu schaffen.

Der Regierungsrat hat nun die Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens zum Wasserrechtsgesetz beschlossen. Es dauert bis zum 28. Oktober 2016.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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