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Teilrevision Pensionskassengesetz – Neuer Vorsorgeplan 2023 für eine stabile Zukunft

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Aufgrund anhaltend niedriger Zinsen und der steigenden Lebenserwartung nimmt der finanzielle Druck auf Vorsorgeeinrichtungen zu. Um die finanzielle Stabilität der Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) zu erhalten, geben der Verwaltungsrat der Pensionskasse und der Regierungsrat einen ausgewogenen Vorschlag in die Vernehmlassung.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung zahlt die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) die Altersrenten über immer längere Zeit aus und erwartet gleichzeitig auf den Finanzmärkten aufgrund der tiefen Zinsen geringere Erträge. Diese Entwicklung droht die finanzielle Stabilität der PKS in Schieflage zu bringen. Um das finanzielle Gleichgewicht der PKS rechtzeitig und langfristig zu stabilisieren, haben der Verwaltungsrat der PKS und der Regierungsrat eine Vorlage erarbeitet, die nun in die Vernehmlassung gegeben wird.

Faire Lösung für alle Beteiligten
Ohne zusätzliche Mittel oder geringere Leistungen lässt sich die PKS nicht langfristig stabilisieren. Im Rahmen der vorgesehenen Lösung tragen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Pensionskasse ihren Teil zur Lösung bei. Folgendes sind die zentralen Elemente der Revision:

  • Reduktion des Umwandlungssatzes im Alter 65 von 6% auf 5% in kleinen Schritten von Januar 2023 bis Dezember 2027
  • Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge um 2%
  • Erhöhung der ordentlichen Beiträge der Arbeitnehmer um 0.5% bis 0.75%

Des Weiteren kann die PKS bestehende Rückstellungen auflösen und die erwarteten Leistungsreduktionen der Versicherten im Umfang von rund 58 Mio. Franken abmildern. Die individuell erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 können so bei maximal minus 9% limitiert werden.

Die Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge bedingt eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG) und damit die Zustimmung des Kantonsrates.

Sparguthaben bleiben erhalten und laufende Renten unverändert
Die vorgesehenen Änderungen betreffen die Auszahlung der neuen Altersrenten der Versicherten ab Januar 2023. Die Sparguthaben bleiben vollständig erhalten. Auch die bereits laufenden Rentenleistungen sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Die Vernehmlassung der Teilrevision des PKG dauert bis am 22. Oktober 2021. Weitere Informationen zur Teilrevision sowie ein Informationsvideo sind unter www.sz.ch/pensionskasse verfügbar.

Geschäftsbericht 2020
Dank einer positiven Rendite konnten die Verluste aus der schrittweisen Senkung des technischen Zinssatzes beinahe aufgefangen und der Deckungsgrad per 31.12.2020 bei 105.5% stabil gehalten werden. Der Geschäftsbericht 2020 ist auch auf der erwähnten Internetseite zu finden.

Dokumentation:
Die Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter: www.sz.ch/vernehmlassung

Kontakt für Medien:
Pensionskasse des Kantons Schwyz, Martin Bieri, Kassenleiter, Tel. 058 800 26 50 / E-Mail: martin.bieri@szkb.ch


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