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Kantonale Verwaltung stärkt zeitgemässe und flexible Arbeitsbedingungen

Vernehmlassung zur Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes

(Stk/i) Die Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes trägt der sich ändernden Arbeitswelt Rechnung und entwickelt die Verwaltung als modernen Arbeitgeber weiter. Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, die entsprechende Vorlage bis Mitte Oktober 2021 in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Grundgerüst des Personal- und Besoldungsgesetzes stammt aus dem Jahr 1991. Die letzte umfassende Teilrevision wurde im Jahr 2006 vorgenommen. Die seither eingetretenen technologischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen werden im aktuellen Gesetz nicht mehr vollständig abgebildet. So besteht aktuell bereits mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden aus Mitarbeitenden mit Jahrgang 1980 und jünger. Diese Generation ist in einer zunehmend technisierten und mobilen Welt aufgewachsen – Flexibilität und Mobilität stehen deutlich stärker im Fokus als die starre Trennung von Arbeit und Zuhause. Das Finanzdepartement hat deshalb im Auftrag des Regierungsrates das Personal- und Besoldungsgesetz überarbeitet, um weiterhin zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Verwaltung zu gewährleisten.

Flexibler und einfacher
Die gesellschaftliche Entwicklung und die zunehmende Digitalisierung verlangen eine höhere Flexibilität in der Arbeitswelt und damit auch bei der Personalgesetzgebung. Verschiedene Revisionspunkte in der Vernehmlassungsvorlage unterstützen diese Zielsetzung. Die in der geltenden Gesetzgebung verankerten zwei Lohnsysteme werden in ein zeitgemässes Lohnsystem mit Lohnbändern zusammengeführt. An die Stelle des automatischen Lohnanstiegs in den Anlauf- und Erfahrungsstufen tritt eine individuelle Lohnentwicklung, die eine gerechtere Verteilung der zur Verfügung stehenden Lohnsumme ermöglicht. Das heute starre Pensionierungsalter von 65 Jahren wird flexibler ausgestaltet und ermöglicht dadurch eine individuellere Vorsorge- und Nachfolgeplanung. Diese Flexibilisierung ist abgestimmt auf die ebenfalls laufende Revision des Pensionskassengesetzes.

Kostenneutrale Umsetzung
Die heute mögliche Überbrückungsrente ab Alter 63 wird – unter Gewährung einer fairen Übergangsregelung – nicht mehr weitergeführt, da sie im Widerspruch zur angestrebten Flexibilisierung des Altersrücktritts steht. Die damit eingesparten Kosten von rund 1.2 Mio. Franken, die nur einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden zugutekamen, können für Verbesserungen eingesetzt werden, von der die gesamte Belegschaft profitiert. Insgesamt kann die Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes damit kostenneutral umgesetzt werden und trotzdem eine zielführende Flexibilisierung gewährleisten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Die Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden unter www.sz.ch/vernehmlassung

Auskunft: Regierungsrat Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Telefon 041 819 23 00


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