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Regierungsrat mit der Aufhebung der Gratistests einverstanden

Konsultation des Bundes zur angepassten Teststrategie

(Stk/i) Der Bundesrat will an den aktuell geltenden Covid-19-Schutzmassnahmen festhalten, wie er in einer Konsultation bei den Kantonen schreibt. Das Testen von Personen ohne Symptome soll zudem ab 1. Oktober 2021 nicht mehr kostenlos sein. Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme die Vorschläge des Bundesrats und ist auch mit der Aufhebung der Gratistests einverstanden.

Der Bundesrat hat gemäss seinem Drei-Phasen-Modell (Schutz, Stabilisierung, Normalisierung) beschlossen, die Normalisierungsphase einzuleiten. Diese ist dann vorgesehen, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind. Eine Lockerung der geltenden Massnahmen sieht er zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht vor. Er begründet seine Haltung insbesondere mit den noch unklaren Auswirkungen der Ferienrückkehrer. Änderungen schlägt der Bundesrat in seiner Konsultation bei den Kantonen einzig in der Verordnung über das Testen vor.

Das Testen bleibt wichtig
Der Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme an den Bundesrat die unverändert hohe Bedeutung des Testens. Deshalb unterstützt er die Weiterführung der Finanzierung von repetitiven Tests in den Schulen und in den Betrieben. Der Regierungsrat ist auch mit dem Vorschlag des Bundesrats einverstanden, dass präventive Einzeltests von Personen ohne Symptome ab 1. Oktober 2021 kostenpflichtig werden und der bisher mögliche Bezug von monatlich fünf Gratis-Selbsttests auf den gleichen Zeitpunkt entfällt. Präventive Einzeltests für Personen, die sich nicht impfen lassen können und für Kinder unter 12 Jahren sollen weiterhin vom Bund finanziert werden.

Staatskanzlei

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, Tel. 041 819 16 65 zwischen 14.00 bis 15.00 Uhr


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