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Bereinigung des Kantonalen Schutzinventars (KSI): Abschluss des Pilotprojektes

(BiD/i) Mit Inkraftsetzung des neuen Denkmalschutzgesetzes (DSG) erhielt die kantonale Denkmalpflege u.a. den Auftrag, das bestehende Kantonale Schutzinventar (KSI) zu überprüfen respektive zu bereinigen. 2020 fand die Überprüfung der Schutzobjekte im Sinne eines Pilotprojekts in den Gemeinden Rothenthurm und Tuggen statt. Infolge der Coronapandemie und bedingt durch die dadurch erforderlichen Schutzmassnahmen erfuhr das Pilotprojekt eine zeitliche Verzögerung von rund sechs Monaten. Die Resultate wurden vor den Sommerferien dem Regierungsrat vorgestellt.

In einem ersten Schritt wurden in den Pilotgemeinden jene Schutzobjekte auf den weiteren Verbleib im KSI überprüft, die noch nie Denkmalpflege-Subventionsbeiträge erhalten haben. In einem zweiten Schritt erfolgte die Prüfung der Schutzwürdigkeit für jene KSI-Objekte, für die bereits Subventionsbeiträge im Rahmen einer Restaurierung gesprochen wurden, sowie für weitere, neue Objekte (z.B. aus dem Bauernhausinventar u.ä.), die bisher nicht im KSI aufgeführt waren.

Die KSI-Bereinigungsarbeiten wurden in den genannten Gemeinden durch das Büro für bauhistorische Untersuchungen Thomas Hurschler, Frauenfeld, im Auftrag der kantonalen Denkmalpflege vorgenommen. Die hieraus resultierenden Empfehlungen wurden von der kantonalen Denkmalpflege und vom zuständigen Bildungsdepartement überprüft, intern bereinigt und den beiden Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. Die Bereinigungsvorschläge wurden von den Pilotgemeinden insgesamt gut aufgenommen. Es bestehen keine grossen Differenzen zwischen dem Bildungsdepartement und den zuständigen Gemeindebehörden hinsichtlich der im KSI verbleibenden und neu zur Aufnahme vorgeschlagenen Objekte.

Als nächstes sollen die Eigentümer der betroffenen Objekte vom Bildungsdepartement schriftlich informiert werden. Bei den bestehenden KSI-Objekten erhalten die Grundeigentümer die Möglichkeit, Einsprache gegen die Mitteilung des Bildungsdepartements einzureichen (§ 21 DSG).

Bei Neuaufnahmen wird das Verfahren nach § 5 DSG durchgeführt und die betroffenen Eigentümer und Gemeinden werden zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Über die Aufnahme ins KSI entscheidet danach der Regierungsrat.

Nach Abschluss des Pilotprojektes kann die Bereinigung des KSI kantonsweit ausgerollt werden. Als nächstes sind die Bereinigungsarbeiten in den Gemeinden Wollerau und Feusisberg im äusseren Kantonsteil und in Illgau und Riemenstalden im innern Kantonsteil geplant.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, 041 819 19 00


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