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Beitritt zur totalrevidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Regierungsrat überweist Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Beitrittsbeschluss zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie den dazugehörenden Bericht verabschiedet. Der Beschluss regelt den Beitritt des Kantons Schwyz zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 und ihre Einführung im Kanton Schwyz. Die generelle Stossrichtung der Totalrevision fand in der Vernehmlassung vollumfängliche Zustimmung. Neu sollen bei der Angebotsbewertung auch die unterschiedlichen Preisniveaus der Herkunftsländer berücksichtigt werden.

Modernisierung und Harmonisierung
Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das vom Bundesparlament im Juni 2019 verabschiedet worden ist. Die Revision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Sie verfolgt aber neben der Rechtsvereinheitlichung auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Der Beschaffungsprozess und die Schwellenwerte bleiben zwar weitgehend gleich, Einzelheiten des Verfahrens werden jedoch angepasst. So sind beispielsweise flexible Instrumente wie das Dialogverfahren, elektronische Auktionen, die Möglichkeit der Ausschreibung von Rahmenverträgen sowie die vollständige elektronische Abwicklung von Beschaffungsverfahren vorgesehen.

Neues Kriterium vorgesehen
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite die Aufnahme des Zuschlagskriteriums „Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird“ gefordert. Dasselbe verlangt auch die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion M 10/20. Zur Preisniveauklausel bzw. zum entsprechenden Zuschlagskriterium ergeben sich verschiedene Vorbehalte und Herausforderungen. Diese lassen sich indes noch nicht abschliessend beurteilen, da in der Praxis bis anhin keine Erfahrungen aus der konkreten Anwendung der Preisniveauklausel bestehen. Im Sinn des Auftrags der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion unterbreitet der Regierungsrat aber dennoch den Vorschlag einer gesetzlichen Statuierung der Preisniveauklausel im kantonalen (Ausführungs-) Recht. Im Bereich der Zuschlagskriterien ist insgesamt somit eine Regelung vorgesehen, welche den Vergabestellen den notwendigen Spielraum einräumt, in dessen Rahmen sie die konkrete Submission bzw. die zur Anwendung gelangenden Zuschlagskriterien sachgerecht auf das spezifische Beschaffungsgut abstimmen und auch allfällige künftige Entwicklungen etwa in der einschlägigen Rechtsprechung berücksichtigen können.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Landesstatthalter André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Tel. 041 819 25 00


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