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Covid-19-Pandemie: Abgeltung von Mehrkosten und Mindererträgen der Schwyzer Spitäler

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 7.28 Mio. Franken für die Abgeltung der Mehrkosten und Mindererträge, welche die innerkantonalen Spitäler Seeklinik Brunnen, Spital Einsiedeln, Spital Lachen und Spital Schwyz aufgrund der Covid-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 verzeichneten.

Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verpflichtete der Bundesrat öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen, vom 17. März bis am 26. April 2020 auf planbare, medizinisch nicht dringliche Behandlungen und Therapien zu verzichten. Durch dieses Behandlungsverbot verzeichneten die Spitäler im Kanton Schwyz im Geschäftsjahr 2020 Mindereinnahmen und Mehrkosten. Mindereinnahmen ergaben sich aus dem Verbot von elektiven Behandlungen und Therapien, wodurch die Spitäler insgesamt betrachtet im Jahr 2020 weniger Fälle behandeln konnten. Mehrkosten verzeichneten die Spitäler für die Umsetzung verschiedener Covid-19-bedingter Massnahmen, wie zum Beispiel für zusätzliches Notfall- oder Sicherheitspersonal, die Beschaffung von Schutzmaterial und andere Sicherheitsmassnahmen.

Sicherung der Versorgung
Das Behandlungsverbot wurde auf der Grundlage des Epidemiengesetzes angeordnet. Dieses regelt nicht, wer die die finanziellen Folgen von Massnahmen in ausserordentlichen Lagen zu tragen hat. Aus heutiger Sicht werden sich weder Bund noch Versicherer an den finanziellen Belastungen, welche für die Spitäler aufgrund der Covid-19-Pandemie angefallen sind, beteiligen. Im Frühling 2020 äusserte der Regierungsrat die Absicht, die Schwyzer Spitäler hinsichtlich der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie zu unterstützen, um die Spitalversorgung aufrecht erhalten zu können und der kantonalen Verantwortung für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung nachzukommen.

Abgeltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in Abstimmung mit den Spitalleitungen der betroffenen Spitäler beträgt die zur Ausgabebewilligung vorgelegte Abgeltungssumme insgesamt 7.28 Mio. Franken, wovon rund Fr. 127 000.-- für die Seeklinik Brunnen, 3 Mio. Franken für das Spital Einsiedeln, 2.2 Mio. Franken für das Spital Lachen und 1.9 Mio. Franken für das Spital Schwyz vorgesehen sind. Mit Verabschiedung von Bericht und Vorlage durch den Regierungsrat geht das Geschäft für eine Ausgabenbewilligung an den Kantonsrat, der darüber beraten und dazu Beschluss fassen wird.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, erreichbar: Donnerstag, 23. September 2021, 14.30 bis 15.30 Uhr


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