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Schutzkonzepte der Schulen werden angepasst

Bildungsdepartement reagiert auf epidemiologische Lage

(BiD/i) Die Anzahl an Erkrankungs- bzw. Quarantänefällen aufgrund von Covid-19 nimmt an den Schulen aller Bildungsstufen deutlich zu. Um die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts und die Sicherheit von Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals möglichst zu gewährleisten, werden die Schutzkonzepte der Schulen per 1. Dezember 2021 punktuell angepasst.

Den Schulen kommt mit der feststellbar stärkeren Ausbreitung des Covid-19 Virus zunehmend eine Schlüsselrolle zu. Mit den Anpassungen an den Schutzkonzepten der verschiedenen Bildungsstufen verfolgt das Bildungsdepartement das Ziel, alle am Bildungssystem beteiligten Personen bestmöglich zu schützen, den Präsenzunterricht möglichst aufrechterhalten zu können und die Schulträger mit praktikablen Lösungen in der praktischen Umsetzung der Schutzmassnahmen zu unterstützen.

Öffentliche und private Volksschulen
Zentrales Element der Früherkennung an den öffentlichen Volksschulen bleibt das repetitive Testen, welches seit Juni dieses Jahres von allen Schulen ab der 3. Primarklasse angeboten wird. Dieses ermöglicht weitgehend das frühzeitige Erkennen von lnfektionen und damit die Reduktion von Ansteckungen innerhalb der Klasse oder gar eines ganzen Schulhauses.
Verschärft werden ab dem 1. Dezember 2021 die Massnahmen punktuell dort, wo im Rahmen der regelmässigen Testungen bzw. einer Ausbruchstestung ein oder mehrere Krankheitsfälle festgestellt werden. Für die entsprechende Klasse (Ausbruchstestung bei einer Klasse) bzw. Schuleinheit (Ausbruchstestung bei zwei oder mehr Klassen) werden für eine beschränkte Dauer von ca. 14 Tagen eine Maskenpflicht (ab 3. Primarklasse) in den Innenräumen (wenn nur eine Klasse betroffen ist) bzw. auf dem Schulareal und in sämtlichen Innenräumen (wenn zwei oder mehr Klassen betroffen sind), sowie ein Verbot von Schulanlässen oder Lagern erlassen.


Sekundarstufe II mit spezifischer Maskenpflicht
An den Berufsfachschulen und den Mittelschulen der Sekundarstufe II gilt ab dem 1. Dezember 2021 erneut eine Maskenpflicht ab dem Betreten der Schulgebäude. Für den eigentlichen Unterricht im Klassenverband kann die Maske abgenommen werden, sofern der notwendige Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann (davon ausgenommen ist der Unterricht in gemischten Klassen, insbesondere in Freifächern). Leicht verschärfte Schutzbestimmungen werden zudem auch für den Sportunterricht erlassen.

Die Anpassung der Schutzkonzepte soll dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht an den Schulen sicher weitergeführt werden kann. Um die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Schwyz sicherzustellen, ist es von zentraler Bedeutung, dass der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgt. Die detaillierten Schutzkonzepte sowie die Weisungen zu Ausbruchsuntersuchungen finden sich unter www.sz.ch/bildung/coronavirus.       

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00


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