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Schwyzer Schulen: Ab Montag gilt überall Maskenpflicht

Reaktion auf hohe Fallzahlen und Schulschliessungen

(BiD/i) Die Anzahl an Erkrankungs- bzw. Quarantänefällen aufgrund von Covid-19 an den Schwyzer Schulen hat einen neuen Höchststand erreicht. Um die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts und die Sicherheit von Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals möglichst zu gewährleisten, gilt befristet zwischen dem 13. Dezember und dem 24. Januar 2022 an allen Schulen eine Maskentragpflicht.

Die Fallzahlen an den Schulen im Kanton Schwyz haben einen sehr hohen Stand erreicht. Aktuell (6. Dezember 2021)  befinden sich 475 Kinder und Jugendliche in Isolation, weitere 591 sind in Quarantäne. Zudem fallen mehr als 80 Lehrpersonen aufgrund von Covid-19 aus und bereits mussten die Primarschulen dreier Gemeinden aufgrund der zahlreichen Absenzen in den Fernunterricht wechseln. Betroffen sind dabei insbesondere die unteren Klassen, da für diese Schülerinnen und Schüler noch keine Impfmöglichkeit besteht und meist auch ein enger Kontakt besteht.  

Das Bildungsdepartement sieht sich daher veranlasst, in Übereinstimmung mit den verschärften Massnahmen des Bundes für die Schwyzer Schulen von der Phase «reagieren» in die Phase «agieren» zu wechseln, um damit möglichst den Schulbetrieb vor Ort gewährleisten zu können.

Befristete Maskenpflicht bis zum 24. Januar 2022
In Abstimmung mit den Massnahmen des Bundes gilt ab kommenden Montag, 13. Dezember 2021 befristet bis zum 24. Januar 2022 an allen Schulen des Kantons Schwyz in sämtlichen Innenräumen, im Unterricht und in der Betreuung eine Maskentragpflicht. Diese gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarklasse, sowie für das gesamte Schulpersonal.

Mit dieser Massnahme sollen die Infektionsketten durchbrochen und Quarantäneanordnungen für ganze Klassen oder gar Schulen vermieden werden. Aufrechterhalten bleibt zudem die Massnahme der repetitiven Tests, welche von den Schulen ab der 3. Primarklasse flächendeckend angeboten werden. Das Bildungsdepartement will mit diesen Massnahmen den Schulbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen bis Schulende vor Weihnachten bzw. für den Schulstart im neuen Jahr bestmöglich gewährleisten. Um den Bildungsauftrag erfüllen zu können ist es von zentraler Bedeutung, dass der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgt. Die aktualisierten Schutzkonzepte sowie die Weisungen zu Ausbruchsuntersuchungen finden sich unter www.sz.ch/bildung/coronavirus.       

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00;  telefonisch erreichbar zwischen 12:45 und 13:30 sowie zwischen 16 und 17 Uhr.


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