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Regierungsrat für kürzere Befristung der Massnahmen

Anhörung der Kantone zur Weiterführung der Covid-19-Massnahmen

(Stk/i) Der Bundesrat hat die Kantone zu einer Anhörung über die Geltungsdauer der aktuellen Covid-19-Massnahmen und zu verschiedenen Anpassungen eingeladen. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, die bis zum 24. Januar 2022 geltenden Massnahmen vorerst bis Ende Februar zu befristen und nicht – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – bis Ende März 2022.

Die aktuell geltenden Covid-19-Massnahmen hat der Bundesrat bis am 24. Januar 2022 befristet. Die bei den Kantonen durchgeführte Konsultation hat die Weiterführung der Massnahmen nach diesem Datum zum Inhalt.

Kürzere Befristung der Massnahmen
Der Regierungsrat unterstützt die Absicht des Bundesrats, die aktuell geltenden Massnahmen angesichts der hohen Fallzahlen und der unsicheren weiteren Entwicklung weiterzuführen. Er verlangt jedoch eine Befristung bis zum 28. Februar 2022, um auf eine sich ändernde Lage reagieren zu können. Der Bundesrat schlägt die Weiterführung bis Ende März 2022 vor. Der Regierungsrat stimmt auch der geplanten Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage zu, damit die Zertifikate die EU-Anerkennung behalten.

Priorisierungen bei Tests möglich
Aufgrund der hohen Fallzahlen stossen die Laborkapazitäten bei der Auswertung von PCR-Tests an Grenzen. Der Regierungsrat stimmt deshalb der bundesrätlichen Absicht zu, eine Priorisierung beim Testzugang vorzunehmen. Tests sollen primär nach medizinischer Notwendigkeit und in zweiter Linie bei symptomatischen Personen eingesetzt werden. Unterstützt wird auch der Vorschlag des Bundesrats, einen grundsätzlichen Wechsel bei den Quarantäne- und Isolationsbestimmungen zu prüfen. Angesichts der hohen Viruszirkulation könnte die behördliche Anordnung von Quarantäne und Isolation durch die eigenverantwortliche Selbstquarantäne und Selbstisolation ersetzt werden.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, Tel. 041 819 13 65 zwischen 13.00 und 14.00 Uhr


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