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Sanierung und Ausbau der Hauptstrasse in Muotathal

Ausgabenbewilligung von 17 Mio. Franken an Kantonsrat überwiesen

(Stk/i) Die Hauptstrasse durch das Dorf Muotathal wird auf einer Länge von zwei Kilometern komplett saniert. Das beinhaltet neben dem eigentlichen Strassenbau auch Anpassungen bei den Bushaltestellen, beim Langsamverkehr und bei der Strassenentwässerung. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat dafür eine Ausgabenbewilligung von 17.1 Mio. Franken.

Die Kantonsstrasse vom Dorfeingang Muotathal bis zur Brücke Hinterthal hat das Ende der Lebensdauer erreicht. Das betrifft den Ober- und Unterbau der Strasse, die nicht behindertengerechten Bushaltestellen, Defizite bei der Langsamverkehrsführung, die Entwässerung und die die Gestaltung der Verkehrsknoten. Der Regierungsrat hat deshalb ein Projekt zur Sanierung und zum Ausbau der Hauptstrasse auf einer Länge von zwei Kilometern genehmigt.

Platzverhältnisse setzen Grenzen
Der Strassenkörper wird im gesamten Abschnitt komplett saniert. Der Ausbau richtet sich dabei auch nach den zur Verfügung stehenden Platzverhältnissen. Auf der gesamten Länge ist ein Trottoir von 1.50 Metern Breite vorgesehen. Der Zweiradverkehr wird weiterhin im Mischverkehr geführt, da der Platz für eine separate Fahrradspur nicht vorhanden ist. Knoten und Abzweiger werden den aktuellen Normen angepasst, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, und alle Bushaltestellen werden behindertengerecht erstellt. Die Hüribachbrücke muss altershalber ersetzt werden, die Bürgelibachbrücke wird saniert. Damit kann auch ein Beitrag zu einem verbesserten Hochwasserschutz geleistet werden.

Trennung von Schmutz- und Regenwasser
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, das Schmutz- und Regenwasser im Siedlungsgebiet getrennt abzuleiten. Deshalb realisiert die Gemeinde gleichzeitig mit der Strassensanierung eine neue Entwässerung. Sie beteiligt sich dafür mit 1.16 Mio. Franken an den Gesamtkosten von 17.1 Mio. Franken. Dem Kanton verbleiben damit letztlich Kosten von 15.9 Mio. Franken.

Baubeginn 2023
Unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat der Ausgabenbewilligung zustimmt, kann im Idealfall im dritten Quartal 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Realisierung der zwei Kilometer langen Strassensanierung wird in fünf Abschnitte unterteilt. Während der Bauzeit wird der Verkehr mit einer Lichtsignalanlage einspurig geführt oder lokal umgeleitet. Es wird mit einer gesamten Bauzeit von rund drei Jahren gerechnet.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Landesstatthalter André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Tel. 041 819 25 00


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