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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unterstützt die regierungsrätliche Vorlage mit einigen Änderungsanträgen

(KR/i) Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Vogler, Die Mitte Illgau, beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes anzunehmen. Mit der Vorlage werden die Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht sowie verschiedene weitere Anpassungen vorgenommen.

Die Kommission befasste sich anlässlich ihrer Sitzung intensiv mit den vom Regierungsrat beantragten Änderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und den umfangreichen Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren. Mit der vorliegenden Vorlage werden die Baubegriffe gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffen (IVHB) ins kantonale Gesetz und die zugehörige Verordnung überführt. In der Beratung wurde von einer Minderheit der Kommission angeregt, aufgrund des fehlenden Mehrwertes aus dem Konkordat auszutreten und eine kantonale Lösung anzustreben. Demgegenüber steht, dass die Harmonisierung der Baubegriffe auf nationaler Ebene von den kommunalen Behörden grossmehrheitlich unterstützt wird, obschon die Umsetzung für Kanton und Gemeinden mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile spricht sich die Kommission mehrheitlich für den Verbleib im Konkordat aus. Weiter beantragt die Kommission, die geltende Regelung des Grenz- und Gebäudeabstands beizubehalten.

Im Rahmen der Teilrevision wird das Planungsverfahren für die grundeigentümerverbindliche Festlegung von Materialabbau und Deponiezonen vereinfacht. Eine Mehrheit der Kommission beantragt, dass die kantonalen Nutzungspläne keiner Zustimmung der Gemeinderäte bedürfen, da die Deponieplanung Sache des Kantons sei. Diskussionslos gutgeheissen wird die vereinfachte Bewilligung von Solaranlagen in Industrie-, Gewerbe- und öffentlichen Zonen. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, dass freiwillige Gestaltungspläne mit einem Quorum von 50 % des Einzugsgebiets geändert werden können. Demgegenüber beantragt eine Mehrheit der Kommission, dieses Quorum auf zwei Drittel zu erhöhen.

Beim kommunalen Nutzungsplanverfahren hat der Regierungsrat dem Kantonsrat vorgeschlagen, das bestehende Verfahren beizubehalten. Aus Sicht des Regierungsrates weist keine Alternativvariante einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem «Status quo» auf und vermag die Verfahrensdauern im kommunalen Nutzungsplanverfahren auch nicht nachhaltig zu reduzieren. Die Kommission beantragt, das entsprechende erheblich erklärte Postulat nicht als erledigt abzuschreiben. Die Thematik soll ausserhalb der vorliegenden Teilrevision nochmals unter Beizug von Experten behandelt werden.

Ebenfalls beantragt die Kommission, ein erheblich erklärtes Postulat, welches Abstandsvorschriften zwischen Bau- und Landwirtschaftszone fordert, nicht als erledigt abzuschreiben: Der Regierungsrat möchte an der bisherigen Praxis festhalten, wonach die Baubewilligungsbehörde die Abstände gegenüber der Bauzonengrenze im Einzelfall festlegen kann. Die Kommission gewichtet demgegenüber die Rechts- und Planungssicherheit von im PBG geregelten Abstandsvorschriften höher.

In der Schlussabstimmung wird die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, 2. Etappe, angenommen. Die Vorlage soll im März 2022 vom Parlament verabschiedet werden.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission

Auskunft: Kantonsrat Markus Vogler, Präsident RUVEKO, Telefon 079 386 12 92, erreichbar: 11.00 – 12.00 Uhr


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