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Höhere Beiträge für die Beratungsangebote im 2022

Förderbeiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden

(AfU/i) Mit dem Ja der Schwyzer Bevölkerung zur kantonalen Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» stehen seit 2021 deutlich mehr finanzielle Mittel zur Unterstützung von Gebäudemodernisierungen und an den Ersatz von öl-, erdgas- oder elektrisch betriebenen Heizungen als in den Vorjahren zur Verfügung. Jetzt werden die Beiträge für akkreditierte Energieberatungen nochmals erhöht.

Die Annahme der Volksinitiative im November 2020 zeigt Wirkung: Im vergangenen Jahr wurden mit über 1000 Gesuchen Förderbeiträge in der Höhe von 8.2 Mio. Franken beantragt. Das sind fast viermal mehr Gesuche als noch im Vorjahr. Insgesamt konnten bis Ende Dezember mehr als 7.2 Mio. Franken zugesichert werden. Jedes einzelne Gesuch ist letztlich ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz, denn Gebäude sind in der Schweiz immer noch für einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund fördern Bund und Kanton Gebäudesanierungen und den Ersatz von fossilen Heizungen. Dabei stammt das Geld für die Beiträge des Bundes aus dem Topf der CO2-Abgaben auf fossile Brennstoffe.

Attraktive Energieberatungsangebote
Eine wirkungsvolle energetische Sanierung kann durch eine vorgängige Energieberatung entscheidend beeinflusst werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat deshalb die Beratungsinstrumente ausgebaut. Das neue Modul IM-18 «erneuerbar heizen» [Impulsberatung für grosse Mehrfamilienhäuser (über 6 Wohneinheiten)] hilft Stockwerkeigentümern bei der Entscheidungsfindung bei einem Heizungsersatz. Neben diesem neuen Modul unterstützt der Kanton Schwyz zudem weitere umfassende Beratungsangebote rund um den Ersatz der Heizung und bei energetischen Gebäudesanierungen.

Akkreditierte unabhängige Energieberater geben Auskunft über Themen wie:

  • Optionen für einen Heizungsersatz
  • Massnahmen für eine bessere Wärmedämmung
  • Fördergelder
  • Bewilligungen und gesetzliche Anforderungen

Höhere Beiträge für Beratungsangebote
Der Unterstützungsbeitrag an einen Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht («GEAK-Plus») wird für ein Einfamilienhaus von Fr. 800.-- auf Fr. 1000.-- und für ein Mehrfamilienhaus von Fr. 1100.-- auf Fr. 1500.-- erhöht. Der Förderbeitrag an eine «Impulsberatung» für ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus bis 6 Wohneinheiten für den Heizungsersatz wird unverändert mit Fr. 500.-- gefördert. Die neue «Impulsberatung» für ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 6 Wohneinheiten («IM-18») wird ab sofort mit Fr. 800.-- unterstützt.

Umfassende Informationen zum kantonalen Förderprogramm sind unter www.sz.ch/förderprogramm zu finden.

Umweltdepartement

Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar: 10.00 - 11.30 Uhr)


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