Navigieren im Kanton Schwyz

Bildungsdepartement beschliesst schrittweise Lockerung der Covid-19 Massnahmen

Maskenpflicht entfällt für Schüler/-innen der Volksschule mit sofortiger Wirkung

(BiD/i) Das Bildungsdepartement lockert aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Pandemie und der vom Bund beschlossenen Anpassungen die Schutzkonzepte der Schulen schrittweise. Mit sofortiger Wirkung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule die Maskenpflicht. Das repetitive Testen bleibt im Sinne eines «Frühwarnsystems» vorerst in Kraft, die damit verbundene Rückwärtslogistik wird jedoch optimiert.

Gestützt auf die wöchentliche Lagebeurteilung hält es das Bildungsdepartement für verantwortbar, die Massnahmen im schulischen Umfeld schrittweise zu lockern. Ausschlaggebend dafür sind zum einen Anpassungen des Bundes (z.B. im Bereich der Quarantänebestimmungen oder dem Verzicht auf Ausbruchstestungen), zum anderen die Erkenntnis, dass trotz der vielen Ansteckungen bei Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schule die Auswirkungen der Omikron-Variante weniger bedrohlich und deren Folgen auf das Gesundheitssystem moderat sind.
«Ich habe stets gesagt, dass wir Massnahmen aufheben, sobald sie nicht mehr notwendig sind. Und genau das geschieht jetzt.» so Bildungsdirektor Michael Stähli.

Maskenpflicht auf der Volksschulstufe per sofort aufgehoben
Zur Sicherung des Präsenzunterrichts ordnete das Bildungsdepartement Einschränkungen jeweils nach der Devise an «so wenig wie möglich, so viel wie nötig». Nachdem im Zeitraum Ende November/Anfang Dezember 2021 eine massive Häufung an Isolations- und Quarantänefällen an zahlreichen Schwyzer Schulen sowie die vollständige Einstellung des Präsenzunterrichts in einigen Schulgemeinden festgestellt werden mussten, sah sich das Bildungsdepartement zur zeitlich begrenzten Massnahme der Maskenpflicht veranlasst. Jedoch sieht auch die Kinderärzte-Gesellschaft «pädiatrie schweiz» aus Sicht der Kinder aktuell keinen grossen Sinn mehr in der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht, weshalb diese per sofort aufgehoben werden kann. Für alle Erwachsenen, namentlich die Lehrpersonen, bleibt die Maskenpflicht in der ganzen Volksschule bestehen. Auf der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsfachschulen) bleibt die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen bestehen – gilt doch auf dieser Stufe weiterhin das Bundesrecht.

Repetitives Testen wird aufrechterhalten
Vorderhand aufrechterhalten bleibt das System des repetitiven Testens, welches durch die Schulträger ab der 3. Primarklasse nach wie vor verpflichtend anzubieten ist. Das repetitive Testen wird einmal wöchentlich mittels eines gepoolten PCR-Speicheltests durchgeführt und ist für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und Mitarbeitende weiterhin freiwillig und kostenlos. Damit die Rücklaufzeit bis zum Vorliegen der Testergebnisse merklich reduziert werden kann (Ziel: Vorliegen des Testergebnisses innert max. 24 Stunden), werden die Proben mittels Kurierdienst an den Schulen eingesammelt und umgehend in die verschiedenen Labors transportiert. Mit dieser Optimierung sollen die Wirkung des repetitiven Testens zur Erkennung von Infizierten erhöht und das unterstützende «Frühwarnsystem» für die Schulen gewährleistet werden.

Generelle Schutzmassnahmen bleiben in Kraft
Weiterhin zur Anwendung kommen die generellen Schutzmassnahmen wie Händewaschen, Lüften der Räumlichkeiten und Abstandhalten wenn möglich. Kinder mit Symptomen sollen zu Hause bleiben. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen bzw. deren Eltern dies wünschen, die Maske während der Schulzeit weiterhin tragen.

Bildungsdepartement
Information

Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00

 

 

 


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken