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Weitere Lockerung der Covid-19 Massnahmen an den Schulen

Repetitives Testen für Schulen nicht mehr verpflichtend

(BiD/i) Ab kommendem Montag, 14. Februar 2022 erfahren die Schutzkonzepte der Schulen eine weitere Lockerung. Das repetitive Testen, welches durch die Schulen ab der 3. Primarklasse seit Anfang Juni 2021 verpflichtend anzubieten war, wird in die doppelte Freiwilligkeit überführt.

Seit dem 31. Januar 2022 findet das repetitive Testen an den Schulen mit einer neuen Rückwärtslogistik statt. Ziel war es, die Zeit bis zu den Testergebnissen zu verkürzen und so rechtzeitig Infektionen zu erkennen, bzw. weitere Ansteckungen zu verhindern.

Obwohl die neuen Prozesse eng begleitet wurden, zeigt sich nun, dass nach wie vor an vielen Schulen insbesondere die Ergebnisse der Einzeltests zu spät vorliegen oder teilweise gar nicht übermittelt werden können. Daher hat das Bildungsdepartement entschieden, dass ab dem kommenden Montag, 14. Februar 2022 die Schulträger seitens Kanton nicht mehr verpflichtet werden, das repetitive Testen anzubieten.

Es gibt jedoch auch Schulen, welche das repetitive Testen weiterhin als hilfreich einschätzen und bei denen sich die neue Rückwärtslogistik bewährt hat. Diese Schulen haben weiterhin bis längstens Ende März 2022 die Möglichkeit, das repetitive Testen im Sinne der doppelten Freiwilligkeit anzubieten.  

Bildungsdepartement
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