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Teilrevision des Volksschulgesetzes

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(StK/i) Der Regierungsrat hat das Bildungsdepartement ermächtigt, den Entwurf für eine Teilrevision des Volksschulgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Damit sollen das in die Jahre gekommene Gesetz aktualisiert und eine Weiterentwicklung der Sekundarstufe I bzw. eine neue Aufgabenverteilung im Rahmen der geleiteten Volksschulen (GELVOS) möglich werden.

Das aktuell geltende Volksschulgesetz ist seit dem 1. August 2006 in Kraft. Seiher hat sich die Schullandschaft weiterentwickelt und in diversen Bereichen verändert.

Neben den diversen gesetzlichen Bestimmungen, die aufgrund der allgemeinen Nomenklatur im Volksschulwesen und der konkreten Anwendung in der Praxis zu revidieren sind, sind vor allem aufgrund der 12-jährigen Erfahrung mit GELVOS die Kompetenzregelungen zu überarbeiten. Eine entsprechende Umfrage bei den Bezirks- und Gemeinderäten, den Schulräten und Schulpräsidien hat ergeben, dass eine Mehrheit diesbezügliche Anpassungen befürwortet.

Weiterentwicklung der Sekundarstufe I
Die Teilrevision nimmt weiter auch das Anliegen des Erziehungsrates sowie des Postulats P 20/19 auf, Massnahmen zur Förderung der Weiterentwicklung der Sekundarstufe I zu präsentieren. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision wird ein Rahmen vorgegeben, bei dem für die Bezirke ein grosser Spielraum bezüglich der Modellwahl besteht.

Mit der Vorlage wird zudem auch der Auftrag der erheblich erklärten Motion M 4/20 umgesetzt, welche auf der Sekundarstufe I die Einführung eines variablen innerkantonalen Schulgeldes verlangt hat. 

Das Bildungsdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 16. Mai 2022 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. August 2023 vorgesehen.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Regierungsrat Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Tel. 041 819 19 15


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