Navigieren im Kanton Schwyz

Kommission unterstützt Kinderbetreuungsgesetz

Kinderbetreuungsinitiative der SP wird abgelehnt, Gegenvorschlag wird angenommen

(KR/i) Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit beantragt dem Kantonsrat, die Kinderbetreuungsinitiative der SP abzulehnen und das als Gegenvorschlag unterbreitete Kinderbetreuungsgesetz anzunehmen. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates.

Am 21. Oktober 2020 hat eine Delegation der SP bei der Staatskanzlei eine Initiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle (Kinderbetreuungsinitiative)» eingereicht. Im Dezember 2021 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative in Form eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes unterbreitet und dem Kantonsrat beantragt, die Initiative abzulehnen. Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates vorberaten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates und beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Der Gegenvorschlag wird von der Kommission als konkreter, klarer und übersichtlicher beurteilt.

Die Kommission hat zwei wesentliche Änderungsanträge für das Kinderbetreuungsgesetz beziehungsweise den Gegenvorschlag beschlossen. Erstens sollen die einheitlichen kantonalen Normkosten je Betreuungsplatz und Betreuungstag auch die Kosten für die Qualitätssicherung umfassen. Zweitens sollen die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht an die Gesuchstellenden beziehungsweisen an die Eltern, sondern direkt an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt werden. Eine Auszahlung an die Gesuchstellenden soll nur im Ausnahmefall erfolgen.

Kantonsrat
Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit

Auskunft: Kantonsrat Patrick Schnellmann, Präsident der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit, Dienstag, 15. Februar 2022, 14.30 – 16.00 Uhr, Tel. 079 216 43 84


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken