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Rücksendekuverts für Abstimmungen werden angepasst

Innendruck verhindert Durchscheinen

Schwyz, 9. Juni 2016

Rücksendekuverts für Abstimmungen werden angepasst

Innendruck verhindert Durchscheinen

 

(Stk/i) Bei der brieflichen Stimmabgabe werden der Stimmrechtsausweis und das zugeklebte Stimmkuvert, in dem sich der Stimmzettel befindet, im Rücksendekuvert der Gemeindekanzlei zugestellt. Im Vorfeld der Abstimmung vom 5. Juni 2016 hat sich gezeigt, dass das Rücksendekuvert durchscheinend ist und dadurch unter Umständen die Adresse des Stimmberechtigten sichtbar war. Auf keinen Fall sichtbar oder lesbar war aber der Stimmzettel, der sich im Stimmkuvert befindet. Das Abstimmungsgeheimnis blieb dadurch jederzeit gewahrt.

Trotzdem hat die Staatskanzlei entschieden, bereits bei der nächsten Abstimmung vom 25. September 2016 andere Rücksendekuverts einzusetzen. Mit einem Innendruck, wie man ihn von der Banken- oder Postkorrespondenz her kennt, kann sichergestellt werden, dass die Kuverts blickdicht sind. Damit können Rückschlüsse auf den Absender ausgeschlossen werden.

Die Staatskanzlei will mit dieser Massnahme politische Diskussionen verhindern, die das hohe Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen beeinträchtigen könnten. Weil ohnehin eine Nachbestellung von Rücksendecouverts ansteht, kann die Massnahme ohne Mehrkosten umgesetzt werden.

Staatskanzlei
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