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Vorberatung des Gesetzes über die Magistratspersonen

Staatswirtschaftskommission für zeitgemässe Regelung

(KR/i) Die Staatswirtschaftskommission hat an ihrer Märzsitzung ein neues Gesetz über die Magistratspersonen zu Handen des Kantonsrats verabschiedet. Das Gesetz regelt für die Mitglieder des Regierungsrats sowie für die Richterinnen und Richter die Rechtsstellung und Entlöhnung.

Das vorgelegte Gesetz betrifft die so genannten «Magistratspersonen» des Kantons Schwyz, nämlich die Mitglieder des Regierungsrates und die voll- und teilamtlichen Richter der kantonalen Gerichte. Aufgrund ihrer Stellung kommt ihnen eine besondere Unabhängigkeit bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu. Rund um den Status von Magistratspersonen sind aktuell verschiedene Fragen nicht gesetzlich geregelt oder sind nicht mehr zeitgemäss. «Handlungsbedarf besteht insbesondere bezüglich einer zeitgemässen Besoldung der Mitglieder des Regierungsrats und bezüglich einer sauberen Übergansregelung im Falle einer Nichtwiederwahl bei den Richtern» erklärt der Präsident der Staatswirtschaftskommission, Kantonsrat Fredi Kälin.

Zeitgemässe Löhne für Regierungsräte
Ein Kernelement der Vorlage ist die Neuregelung der Gesamtentschädigung eines Mitglieds des Regierungsrats. Der Lohn soll angehoben, das Ruhegehalt aber abgeschafft werden. Die heutige Entschädigung des Regierungsrates datiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1968. Darin wird das Amt einer Regierungsrätin oder eines Regierungsrates als Hauptamt verstanden - also als eine Aufgabe, bei der noch weitere Nebentätigkeiten erlaubt sind. Seither hat sich das Amt stark verändert. Der Wechsel von einem Hauptamt in ein Vollamt ist aufgrund der Komplexität, der gewachsenen Aufgaben und der grösseren Führungsaufgaben angezeigt. Neu sollen Nebenbeschäftigungen von Regierungsmitgliedern explizit nicht mehr erlaubt sein.

Der Lohn der Schwyzer Regierungsmitglieder liegt aktuell bei unter Fr. 200 000.-- und ist im interkantonalen Vergleich im untersten Bereich. Der Durchschnittsverdienst der Regierungsmitglieder der Schweizer Kantone liegt bei rund Fr. 258 000.--. Mit der Anpassung der Entschädigung würde das Gehalt eines Schwyzer Regierungsratsmitgliedes rund Fr. 250 000.-- betragen und damit leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Abfindung statt Ruhegehalt
Während der Lohn angehoben wird, soll im Gegenzug das Ruhegehalt wegfallen. Tritt ein Regierungsmitglied zurück oder wird es abgewählt, wird es in Zukunft kein lebenslanges Ruhegehalt mehr erhalten, sondern eine einmalige Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt vom Alter und der Amtsdauer ab. Sie ist aber unabhängig davon, ob es sich um eine Abwahl oder um einen Rücktritt handelt. Sie beträgt sechs bis zwölf Monatslöhne.

Regelung für Nichtwiederwahl von Richtern
Aus den Diskussionen rund um den so genannten „Justizstreit“ entstand das Bedürfnis, das Verfahren und die Folgen einer Nichtwiederwahl der obersten Richter zu regeln. Die materiellen Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl waren von der Kommission zwar diskutiert worden, sie werden im Gesetz aber nicht geregelt. «Es gilt hier die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren», hält der Präsident fest, «deshalb sehen wir davon ab, die materiellen Voraussetzungen einer Nichtwiederwahl zu regeln und überlassen diese Frage der Praxis».                              

Geregelt wird hingegen die Abfindung im Falle einer Nichtwiederwahl. Der Richter soll bei Nichtwiederwahl eine Abfindung in der Höhe eines Jahreslohns erhalten. Im Gegensatz zu einem Regierungsmitglied entfällt der Anspruch auf eine Abfindung, wenn ein Richter zurücktritt.

Kaum Mehrkosten
Aufgrund der Lohnanpassungen bei den Regierungsräten steigen die Lohnkosten zwar jährlich um 0.4 Mio. Franken, was rund 0.2% der kantonalen Lohnkosten entspricht. Demgegenüber fallen die Ruhegehälter weg. «Unter dem Strich dürfte die Vorlage in etwa kostenneutral sein» resümiert der Präsident. Für die bestehenden Regierungsräte besteht noch das Wahlrecht, ob sie nach altem oder neuem System entschädigt werden wollen.

Die Beratung der Vorlage ist an der Kantonsratssitzung vom Mai vorgesehen.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Fredi Kälin, Tel. 078 666 34 28


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