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Tax Freedom Days 2022

Steuerbelastung für untere und mittelständische Einkommen ist deutlich gesunken

(FD/i) Die Steuerverwaltung hat die Tax Freedom Days für das Jahr 2022 berechnet. Die Wirkung des vom Kantonsrat per 1. Januar 2022 beschlossenen Entlastungsabzuges wirkt sich deutlich zu Gunsten der unteren und mittelständischen Einkommen aus. Schweizweit befindet sich die Steuerbelastung im Hauptort Schwyz für diese Einkommensklassen jeweils bei allen Haushaltstypen durchwegs unter den fünf tiefsten.

Die Schwyzer Steuerverwaltung hat für das Jahr 2022 den Tag errechnet, an dem ein Schwyzer Haushalt (Ledige, Verheiratete ohne und Verheiratete mit zwei Kindern, Rentner) mit dem jeweiligen Einkommen seine kantonalen und direkten Bundessteuern bezahlen könnte. Dieser Tag, an dem man quasi seine Steuerlast vollständig erarbeitet hat, wird als «Tax Freedom Day» bezeichnet. Für das Jahr 2022 zeigt sich gegenüber den Vorjahren eine deutliche Veränderung. Die Angehörigen sämtlicher Haushaltskategorien erfahren schweizweit nun eine der tiefsten Steuerbelastungen.

Entlastungsabzug bringt die erwünschte Entlastung
Mit der letzten Teilrevision des Steuergesetzes vom 16. Dezember 2020 beschloss der Kantonsrat die Einführung eines neuen Sozialabzugs (Entlastungsabzug). Dieser Abzug reduziert das steuerbare Einkommen und ist degressiv ausgestaltet. Er nimmt mit zunehmendem Einkommen und Vermögen ab. Eingeführt wurde dieser Abzug, um für die unteren Einkommen und den Mittelstand eine Entlastung zu erzielen. Die vorliegenden Resultate zeigen die Wirkung des Entlastungsabzugs eindrücklich auf – insbesondere den tieferen Einkommenssegmenten zeigt sich im Vergleich zu den Vorjahren eine deutliche Verbesserung.

Alle Haushaltstypen profitieren von einer tiefen Steuerbelastung
Wie die Berechnungen zum Tax Freedom Day zeigen, entspricht die Steuerbelastung am Hauptort Schwyz im schweizweiten Vergleich (Hauptorte) für alle Haushaltskategorien durchwegs einem Spitzenplatz. Der Entlastungsabzug verstärkt die auf das Jahr 2022 beschlossenen Steuerfusssenkungen zum Teil markant.

Finanzdepartement

Auskunft: Markus Kempf, Ressortleiter Logistik, kantonale Steuerverwaltung, Tel. 041 819 23 67


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