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Kommission will Kostenverlagerung auf Kanton

Vorberatung Vereinfachung des Prämienverbilligungsverfahrens

(KR/i)Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage für eine Vereinfachung des Prämienverbilligungsverfahrens beraten. Sie folgt dabei dem Antrag des Regierungsrates. Zusätzlich will sie die Gemeinden von den Kosten für die Prämienverbilligung entlasten.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz betreffend eine Vereinfachung der Anmeldung für die Prämienverbilligung unterbreitet. Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates vorberaten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates und überweist die eigentliche Vorlage ohne Änderungsantrag an den Kantonsrat.
Eine Kommissionsmehrheit beantragt dem Kantonsrat zusätzlich, dass der Kanton die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligung zu 100 % übernimmt. Gemäss geltender Regelung werden die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligung zu zwei Fünfteln durch die Gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl getragen. Eine Kommissionsminderheit beantragt dem Kantonsrat, an der geltenden Regelung festzuhalten.
Weiter beantragt eine Kommissionsminderheit, dass neu der Kanton auch die Kosten für ausstehende Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen trägt. Gemäss geltender Regelung trägt die zuständige Gemeinde diese Kosten für ihre Einwohner.

Gemeinden entlasten
Begründet werden die beantragten Kostenverschiebungen mit einer namhaften Entlastung der Gemeinden und Eingemeindebezirke. Ihre Beiträge an den Kanton seien im Rahmen des indirekten Finanzausgleiches von 2009 bis 2019 von 40.3 Mio. Franken auf 77.4 Mio. Franken gestiegen. Die vollständige Kostenübernahme der Prämienverbilligung und der Ausfälle bei den Verlustscheinen durch den Kanton würde diese Entwicklung zumindest ein weiteres Stück korrigieren und sich insbesondere bei den finanzschwachen Gemeinwesen positiv auswirken, wodurch die nach wie vor grossen Steuerfussunterschiede unter den Kommunen weiter reduziert werden könnten.                      

Kantonsrat
Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit

Auskunft: Kantonsrat Patrick Schnellmann, Präsident der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit, Montag, 9. Mai 2022, 9 bis 10 Uhr, Tel. 079 216 43 84


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