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Aktualisierung des Konzepts für Notablagerungen nach Überschwemmungen und Erdrutschen

Geschiebe- und Rutschmaterial sowie Schwemmholz in Notsituationen rasch entsorgen

(AfU/i) Das Amt für Umwelt und Energie hat nach den grossflächigen Rutschungen und Überschwemmungen bei den Unwettern im August 2005 und Juni 2007 ein Konzept für Notablagerungen von Geschiebe- und Rutschmaterial sowie Schwemmholz ausgearbeitet. Das Konzept dient den örtlichen Führungsstäben als behördeninternes Instrument, welches in Notsituationen rasche Entscheidungen bei der Auswahl von Ablagerungsmöglichkeiten erlaubt, sodass weitere Gefahren abgewendet und Verkehrswege wieder geöffnet werden können. Das Konzept wurde nun nach rund zehn Jahren aktualisiert und ergänzt.

Entscheidungshilfe im Ereignisfall
Erdrutsche, Murgänge und Überschwemmungen infolge von extremen Wetterereignissen können Menschen, Tiere, Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen gefährden oder zerstören. Dabei werden in der Regel grosse Mengen an Geröll, Schlamm, Holz usw. mobilisiert, welche bei den Aufräumarbeiten entfernt und verwertet oder abgelagert werden müssen. Wenn dafür geeignete Plätze bereits im Voraus bekannt sind, beschleunigt das die Entscheidungsfindung und Räumungsarbeiten im Ereignisfall. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2010 das Konzept «Notablagerungen infolge Überschwemmungen und Erdrutschen» ausgearbeitet, welches nun nach rund zehn Jahren auf seine Gültigkeit, Aktualität und Vollständigkeit geprüft und ergänzt wurde.

Das Konzept dient den örtlichen Führungsstäben als behördeninternes Instrument, welches in Notsituationen rasche Entscheidungen bei der Auswahl von Ablagerungsmöglichkeiten für Geschiebe- und Rutschmaterial sowie Schwemmholz erlaubt, sodass weitere Gefahren abgewendet und Verkehrswege wieder geöffnet werden können.

Weiter definiert das Konzept die Rahmenbedingungen für Notablagerungen (Auslöser, Dauer, Materialart, Verantwortungsträger) und die organisatorischen Abläufe. Zudem weist es geeignete Zwischen- oder Endablagerungsplätze sowie Negativgebiete auf einer Karte aus. Die Karte ist nur für die örtlichen Führungsstäbe einsehbar. Die von möglichen Notablagerungsstandorten betroffenen Grundeigentümer wurden im bisherigen Planungsprozess nicht kontaktiert. Sie werden erst bei einem konkreten Ereignis einbezogen und um ihr Einverständnis zu einer Notablagerung gebeten.

Wann liegt eine Notlage vor und wie lange dauert sie?
Eine Notlage im Sinne des Konzepts besteht, wenn die Folgen von Naturereignissen (Hochwasser, Murgänge, Hangmuren, Rutschungen, Lawinen usw.) eine Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt, wichtige Infrastrukturanlagen und / oder andere Sachwerte darstellen, diese mit den ordentlichen Abläufen nicht wirkungsvoll bewältigt werden können, die personellen und materiellen Mittel der Gemeinschaft kurzzeitig überfordert und Sofortmassnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und zur Verhinderung oder Verminderung von Schäden unabdingbar sind.

Die Notlage besteht vom Entscheid des Führungsstabs (Gemeinde oder Kanton) oder der zuständigen kantonalen Behörde, dass eine Notlage vorliegt, bis zur Räumung der wichtigen Verkehrswege (z. B. Hauptverkehrsachsen und Bahntrassees), Anlagen (z. B. Spitäler und Trinkwasserversorgungen) und anderen Gefährdungszonen (z. B. Bachläufe und Rutschgebiete). In der Regel dauert die Notlage 1 bis 5 Tage. Für Gerinneräumungen bei Grossereignissen allenfalls länger.

Umgang mit Material aus Geschiebesammlern ausserhalb von Notlagen
Auch ausserhalb von Notlagen können kurzzeitig grosse Mengen an Geschiebe anfallen. Die Entsorgung dieses Materials stellt die Bezirke, Gemeinden und Wuhrkorporationen oftmals vor Probleme. Das Amt für Umwelt und Energie ist sich dieser Problematik bewusst und sucht im Rahmen der laufenden Deponieplanung 2022/2023 nach Lösungen. Ein Lösungsansatz für die Entsorgung des Materials sind beispielsweise regionale Zwischenlagerplätze (öffentliche Plätze, Umschlagplätze von Unternehmen), welche den maximalen regionalen Bedarf an Ablagerungsvolumen nach Unwettern zu decken vermögen. Zwischengelagertes Material könnte dann sukzessive durch Unternehmen sortiert und aufgearbeitet bzw. verwertet werden.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen zu Deponien und zur kantonalen Deponieplanung sind unter www.sz.ch/afu verfügbar.

Umweltdepartement

Eindrücke vom Unwetter Juni 2007 in Gross, Einsiedeln (Fotos AfU)

Auskunft: Peter Inhelder, Vorsteher Amt für Umwelt und Energie, Telefon 041 819 20 03 (erreichbar 10.00 bis 11.30 Uhr)


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