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Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet «Brunnen Nord»: Mitfinanzierung der Erschliessung

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine zusätzliche Ausgabenbewilligung im Umfang von 5.1 Mio. Franken für die Mitfinanzierung der Erschliessung «Brunnen Nord».

Mit der vom Kantonsrat am 17. November 2021 erheblich erklärten Motion M 3/21 wurde gefordert, dass Investitionen in Erschliessungen und neue Infrastrukturen von überregionalen Arbeitsplätzen durch den Kanton im Rahmen der Wirtschaftsförderung mitzufinanzieren sind. Die gesetzliche Grundlage für solche Unterstützungen ist im kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz bereits gegeben. Der Regierungsrat hat in der Folge per 15. Juni 2022 die Verordnung zur Mitfinanzierung von Entwicklungsschwerpunkten vom 8. Juni 2022 (MESP, SRSZ 311.111) in Kraft gesetzt, welche die gesetzliche Grundlage präzisiert. Bei der vorliegenden Ausgabenbewilligung für die Mitfinanzierung der Erschliessung von «Brunnen Nord» handelt es sich um das erste Projekt dieser Art.

Aufgrund der Tragweite des Projekts «Brunnen Nord» sowohl für den Talkessel Schwyz wie für den ganzen Kanton erachtet der Regierungsart eine Mitfinanzierung der Erschliessung «Brunnen Nord» als angezeigt. Zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplatzregion sind grössere, zusammenhängende Flächen für die Um- oder Neuansiedlung von Unternehmen bereitzuhalten. Zudem entspricht es den raumplanerischen Zielen, dass brachliegende Flächen im Sinne der Innenentwicklung einer neuen Nutzung zugeführt werden, bevor neues Kulturland eingezont wird. Die Flächen sollen eine attraktive Lage hinsichtlich Erschliessungs- und Umgebungsqualität aufweisen und das Siedlungsbild bestmöglich ergänzen.

Die Kosten für das Bauprojekt «Erschliessung Brunnen Nord» werden auf 46.1 Mio. Franken geschätzt. Gemäss der neuen kantonalen Verordnung kann sich der Kanton bis maximal 50 % an den kommunalen Restkosten beteiligen. Nach Abzug der Beteiligung der Grundeigentümer und des Bezirks belaufen sich die kommunalen Restkosten auf 20.2 Mio. Franken. Der maximale Kantonsbeitrag kommt somit auf 10.1 Mio. Franken zu stehen. Bereits im Jahr 2012 sicherte der Regierungsrat der Gemeinde Ingenbohl gemäss damaligem Finanzhaushaltsrecht eine Mitfinanzierung an die Basiserschliessung von 5 Mio. Franken zu. Der Regierungsrat beantragt nun – gestützt auf die neue Verordnung – beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung für die Erschliessung «Brunnen Nord» im Umfang des Differenzbetrags von 5.1 Mio. Franken.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00 (erreichbar: Donnerstag, 30. Juni 2022: 10.30 – 11.30 Uhr)


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