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Covid-19: Auffrischimpfungen für Personen ab 80 Jahren

(DI/i) Ab sofort können sich im Kanton Schwyz alle Personen ab 80 Jahren für eine zweite Auffrischimpfung anmelden. Diese Impfung soll ältere Menschen weiterhin bestmöglich vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen schützen und vermeiden, dass die Gesundheitsversorgung überlastet wird. Aktuell gibt es keine Zulassung für die Auffrischimpfung der allgemeinen Bevölkerung unter 80 Jahren.

EKIF und BAG empfehlen ab sofort eine weitere Auffrischimpfung (4. Dosis) für Personen ≥ 80 Jahre, um den Impfschutz gegen schwere Erkrankung zu erhöhen. Personen dieser Altersgruppe haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Der Schutz gegen schwere Erkrankung und Hospitalisation ist nach der Impfung temporär und lässt bei den über 80-Jährigen am schnellsten nach. Eine weitere Auffrischimpfung frühestens vier Monate nach der letzten Impfung erhöht diesen Schutz. Die Impfung ist kostenlos.

Für alle Personen unter 80 Jahren wird aktuell keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Eine solche ist in der jetzigen Situation nicht zielführend, da jüngere und immungesunde Personen durch die erste Auffrischimpfung gemäss aktueller Datenlage weiterhin vor schwerer Covid-19 Erkrankung geschützt sind.

Anmeldung zur zweiten Auffrischimpfung
Personen ab 80 Jahren können sich ab sofort in den drei Impfzentren wie auch in einzelnen ambulanten Strukturen für eine zweite Auffrischimpfung gemäss den Empfehlungen des BAG und EKIF anmelden. Die Alters- und Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen werden wie gewohnt durch die mobilen Equipen der Rettungsdienste aufgesucht, um die betroffene Zielgruppe vor Ort zu impfen.  

Die Registrierung für Termine in den Impfzentren und Apotheken erfolgt über den Link www.sz.ch/corona-impfen-registrierung. Personen, die eine Auffrischimpfung in der Arztpraxis wünschen, vereinbaren den Impftermin direkt mit der Arztpraxis. Über die Betriebszeiten der Impfzentren geben die Homepages der Spitäler Auskunft. Auf der kantonalen Homepage ist auf der Seite Covid-19 eine Liste mit den Arztpraxen und Apotheken aufgeschaltet, die 2. Auffrischimpfungen an Personen über 80 Jahre verabreichen.

Impfung Herbst 2022
Aufgrund der Erfahrungen mit SARS-Cov-2 in den letzten zwei Jahren ist davon auszugehen, dass die Virusübertragung saisonal im Herbst 2022 zunehmen wird. Das Covid-19-Risiko für den Einzelnen und die Belastung des Gesundheitssystems wird somit in der Wintersaison am höchsten sein. Damit der individuelle Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation verbessert werden kann, braucht es eine zweite Auffrischimpfung. Dies gilt in erster Linie für besonders gefährdete Personen mit einem hohen Risiko, schwer an Covid zu erkranken. In zweiter Linie resultiert eine Empfehlung für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die beruflich oder privat Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Personen sind oder dem Gesundheitspersonal angehören und in dritter Linie auch für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Hier kann die Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Einschätzung bei Personen erfolgen, die das Risiko einer Infektion oder einen seltenen schweren Verlauf aus privaten und/oder beruflichen Gründen vermindern möchten. Der Kanton ist bereits an der Planung der notwendigen Impfkapazitäten, um termingerecht die Impfempfehlungen von EKIF und BAG umsetzen zu können.

Department des Innern

Auskunft: Dr. pharm. Regula Willi, Kantonsapothekerin, Tel. 041 819 13 65, erreichbar Donnerstag, 7. Juli 2022, 10.30 – 11.30 Uhr


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