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Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)»

Sitzung Rechts- und Justizkommission

(KR/RJK/i) Am 5. Juli 2021 reichte das Initiativkomitee Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli der Staatskanzlei die Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein. Die Initiative stützt sich auf §§ 28 und 29 der Kantonsverfassung vom 24. November 2010 (KV, SRSZ 100.100). Sie verlangt die Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes vom 15. Oktober 1970 (WAG, SRSZ 120.100). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 365 vom 26. April 2022 dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen - Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» unterbreitet. Er empfiehlt im Zuge dessen, die Initiative abzulehnen.

An ihrer Sitzung vom 6. Juli 2022 hat die Rechts- und Justizkommission (RJK) unter der letztmaligen Leitung des frisch zum Kantonsratspräsidenten gewählten KR Dr. Roger Brändli die Volksinitiative «Ja zu gerechten Majorzwahlen – Schluss mit Parteipäckli (Majorzinitiative)» beraten. Sie folgt dem Regierungsrat und beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag gutzuheissen. Um dem Prinzip der Kundgabe des unverfälschten Wählerwillens möglichst nahe zu kommen, empfiehlt die RJK in Abänderung des regierungsrätlichen Gegenvorschlags, die Reihenfolge der Auflistung der Kandidierenden auf dem Wahlzettel per Losziehung zu ermitteln. Dabei soll bei jedem Namen indiziert werden, ob es sich um einen bisherigen Amtsträger oder um eine neu kandidierende Person handelt. Ebenfalls folgt die RJK dem Regierungsrat bei der Frage der Ermittlung des absoluten Mehrs. Um die Möglichkeit zweiter Wahlgänge nicht unnötig zu erhöhen, soll für das absolute Mehr nicht, wie vom Initiativkomitee vorgeschlagen, von neuem (wie bis 2006) die Anzahl der gültigen Wahlzettel (d.h. inkl. der leeren und ungültigen Stimmen) massgebend sein, sondern wie bis anhin die Anzahl der gültig abgegebenen Stimmen (§ 41 WAG).

Kantonsrat
Rechts- und Justizkommission

Auskunft: Dr. Paul Weibel, Sekretär, Tel. 041 819 26 03
 


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