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Kantonale Mitfinanzierung der Erschliessung von «Brunnen Nord»

Vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt die Vorlage

(RUVEKO/i) Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie des Kantonsrates hat unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Vogler, die Ausgabenbewilligung zur Mitfinanzierung der Erschliessung «Brunnen Nord» vorberaten. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage zu genehmigen.

Mit der vom Kantonsrat am 17. November 2021 erheblich erklärten Motion M 3/21 wurde gefordert, dass Investitionen in Erschliessungen von überregionalen Arbeitsplatzgebieten durch den Kanton im Rahmen der Wirtschaftsförderung mitzufinanzieren sind. Die gesetzliche Grundlage für solche Unterstützungen ist mit dem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz bereits gegeben. Der Regierungsrat hat in der Folge, gestützt auf die Forderung in der Motion M 3/21, eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche die gesetzliche Grundlage präzisiert. Bei der Ausgabenbewilligung für die Mitfinanzierung der Erschliessung von «Brunnen Nord» handelt es sich um das erste Projekt dieser Art.

Die Kosten für das Bauprojekt «Erschliessung Brunnen Nord» werden auf 46.1 Mio. Franken geschätzt. Nach Abzug der Beteiligung der Grundeigentümer und des Bezirks belaufen sich die kommunalen Restkosten auf 20.2 Mio. Franken. Gemäss der neuen kantonalen Verordnung kann sich der Kanton bis maximal 50 % an den kommunalen Restkosten beteiligen. Der maximale Kantonsbeitrag kommt somit auf 10.1 Mio. Franken zu stehen. Bereits im Jahr 2012 sicherte der Regierungsrat der Gemeinde Ingenbohl gemäss dem damaligen Finanzhaushaltsrecht eine Mitfinanzierung der Basiserschliessung von 5.0 Mio. Franken zu. Der nun vorliegende Beschlussantrag umfasst somit noch eine Ausgabenbewilligung im Umfang des Differenzbetrags von 5.1 Mio. Franken.

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie (RUVEKO) hat die Vorlage eingehend beraten und beantragt dem Kantonsrat grossmehrheitlich, die Ausgabenbewilligung gutzuheissen. Mit der neuen Erschliessung von «Brunnen Nord» können in grossem Umfang brachliegende Flächen im Sinne der Innenentwicklung einer neuen Nutzung zugeführt werden. Mit der Bereitstellung dieses grossen, zusammenhängenden Wohn- und Arbeitsplatzgebiets kann die Standortattraktivität des inneren Kantonsteils gestärkt werden. Weiter beantragt die Kommission, die erwähnte Motion M 3/21 als erledigt abzuschreiben.

Im Rahmen zweier Informationsgeschäfte wurde die Kommission über die Richtplananpassung 2022 sowie über die bevorstehende 3. Etappe der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes informiert. Die Richtplananpassung befindet sich bis zum 20. Dezember 2022 in der öffentlichen Mitwirkung – dies erstmalig digital (www.e-mitwirkung.sz.ch).

Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie

Auskunft: Markus Vogler, Präsident, Telefon 079 386 12 92


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