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Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

Regierungsrat verabschiedet Bericht und Vorlage an Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat nach erfolgter öffentlicher Vernehmlassung Bericht und Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben (MfzAG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Teilrevision beinhaltet die Eliminierung des steuerlichen Nachteils für leichte Personenwagen, leichte Motorwagen und Kleinbusse mit emissionsfreiem Antrieb. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat dabei auf die vorgeschlagene Anpassung der heutigen Berechnungsformel und schlägt nunmehr vor, diese Fahrzeuge ausschliesslich nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.

Eine Auswertung hat gezeigt, dass die durchschnittliche Motorleistung von Elektrofahrzeugen deutlich über jener der restlichen Fahrzeuge liegt und somit auch die Steuerbelastung entsprechend höher ausfällt. So liegt die durchschnittliche Jahressteuer der rund 106 000 im Kanton Schwyz registrierten Personenwagen derzeit bei gut 400 Franken. Bei den Elektrofahrzeugen allein beträgt die durchschnittliche Jahressteuer hingegen rund 650 Franken. Diese Differenz ergibt sich, weil im geltenden Recht die Motorleistung die Hauptbemessungsgrundlage für die Steuererhebung bei den leichten und schweren Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen darstellt. Damit erweist sich der geltende Bemessungsgrundsatz nur noch teilweise als sachgerecht und setzt auch keine zusätzlichen Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Fahrzeuge.

Eliminierung des steuerlichen Nachteils
Im Bestreben, an den bestehenden Bemessungsgrundlagen möglichst festzuhalten, basierte die Vernehmlassungsvorlage noch auf einer neuen Gewichtung der bestehenden Formel (Leistung über Gesamtgewicht). Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat einen Revisionsbedarf bei der Besteuerung von Fahrzeugen mit emissionsfreiem Antrieb erkannt. Teilweise kritisiert wurde aber die Anpassung der bisherigen Formel und mehrere Vernehmlassungsteilnehmer haben für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb eine Besteuerung nach dem Gesamtgewicht gefordert. Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage an den Kantonsrat diesem Begehren entsprochen. Leichte Personenwagen, leichte Motorwagen und Kleinbusse mit emissionsfreiem Antrieb sollen daher inskünftig ausschliesslich mit einem progressiven Tarif nach dem Gesamtgewicht besteuert werden. Diese Besteuerung trägt dem Verhältnis zur Strassenbelastung am besten Rechnung. Somit resultiert bei den leichten Personenwagen, leichten Motorwagen und Kleinbussen mit emissionsfreiem Antrieb eine Senkung der durchschnittlichen Jahressteuer auf neu knapp 400 Franken.

An den Steuerbemessungsgrundlagen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor wird unverändert festgehalten. Die Fahrzeugart schwere Personenwagen soll inskünftig nach den Bemessungsgrundlagen der schweren Motorwagen besteuert werden.

Von einer weiteren linearen Steuersenkung bei allen Fahrzeugarten soll aufgrund der anstehenden grossen und kostenintensiven Strassenbauvorhaben derzeit abgesehen werden.

Staatskanzlei

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, 041 819 25 00


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