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Teilrevision des Ruhetagsgesetzes

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Schwyz, 30. Mai 2016

Teilrevision des Ruhetagsgesetzes

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

 

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, die Änderung des Ruhetagsgesetzes (RTG) in die Vernehmlassung zu schicken. Einzige Änderung ist die Aufhebung des Verbots für den Betrieb von Spielbanken an den sechs hohen Feiertagen.

Am 21. Oktober 2015 reichten verschiedene Kantonsräte die Motion „Abschaffung der Feiertagsregelung mit Zwangsschliessungen für Spielbanken an sechs hohen Feiertagen“ ein. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Motion erheblich zu erklären. An der ausserordentlichen Sitzung des Kantonsrates vom 16. März 2016 wurde die Motion mit 65 zu 29 Stimmen erheblich erklärt.

Die Rahmenbedingungen für die Casino Zürichsee AG, der einzigen konzessionierten Spielbank im Kanton Schwyz, haben sich seit der Totalrevision des RTG im Jahre 2001 entscheidend verändert. Die zunehmende inländische Konkurrenz sowie die ausländischen Online-Angebote machen der Casino Zürichsee AG zunehmend zu schaffen. Am Betrieb des Casinos hängen zahlreiche Arbeitsplätze, welche es zu schützen gilt. Das erschwerte Umfeld der Casino Zürichsee AG wirkt sich auch unmittelbar negativ auf den Anteil des Kantons an der Spielbankenabgabe sowie auf die Gewinnsteuereinnahmen aus.

Zudem erfolgt der Spielbankenbetrieb ausschliesslich in geschlossenen Räumen. Die Casino Zürichsee AG ist im Seedamm Plaza Komplex integriert, der für Hotel- und Restaurantgäste für diverse Veranstaltungen das ganze Jahr über geöffnet ist. Die Feiertagsruhe wird durch den Spielbankenbetrieb keineswegs mehr tangiert als durch Indoor-Veranstaltungen im gleichen Gebäudekomplex. Die heutige Regelung ist demgemäss mit dem verfassungsmässigen Gebot der Rechtsgleichheit kaum zu vereinbaren, da es für diese Differenzierung keine sachliche Begründung gibt.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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