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Erziehungsrat spricht zusätzliche Ressourcen für die Volksschulen

Aktualisierte Vollzugserlasse zum teilrevidierten Volksschulgesetz

(ER/i) Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung von vergangener Woche diverse Massnahmen zur Stärkung der Volksschule beschlossen. So werden konkret die zeitlichen Ressourcen für die Schulleitungen deutlich erhöht, die Lektionentafel auf der Sekundarstufe I angepasst (zusätzliche Lektionen im Abschlussjahr) und auch für den pädagogischen und technischen ICT-Support mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt. Zudem hat der Erziehungsrat das Pflichtenheft für mögliche Auftragnehmer für die geplante Befragung im Projekt «Lehrpersonenmangel / Attraktivierung Lehrberuf» verabschiedet.

Der Erziehungsrat hat sich im Rahmen seiner Sitzung vom 26. Juni 2023 über die aktuelle Situation der Stellenbesetzung an den Schulen des Kantons Schwyz für das Schuljahr 2023/24 informieren lassen. Dank grösster Anstrengungen der Schulleitungen und Schulträger und dank der Flexibilität aller Beteiligten konnten mit Stand Ende Mai nahezu alle Pensen für Klassenlehrpersonen erfolgreich besetzt werden. Dazu waren jedoch Massnahem wie z.B. Klassenzusammenlegungen erforderlich. Bevor die Auswertung der geplanten Befragung der im Schulsystem tätigen Personen vorliegt, sieht der Erziehungsrat keine Veranlassung, weitere Sofortmassnahmen im Projekt «Lehrpersonenmangel» zu beschliessen. Im Hinblick auf die Befragung hat er jedoch das Pflichtenheft für mögliche externe Auftragnehmer bereinigt und den Fahrplan bekräftig, dass möglichst bis Ende Kalenderjahr ein Bericht zu möglichen Massnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufs vorliegen soll.

Stärkung der Ressourcen und gezielte Weiterentwicklung der Sekundarstufe I
Mittels diverser Beschlüsse hat der Erziehungsrat im Nachgang zur Teilrevision des Volksschulgesetzes zusätzliche Ressourcen für die Volksschulen gesprochen. So werden etwa bereits auf das kommende Schuljahr hin die Weisungen über die Unterrichtsorganisation angepasst. Nebst diversen begrifflichen Anpassungen werden auch die Lektionentafeln zwischen den unterschiedlichen Profilen harmonisiert und die Gesamtdotation der Lektionen der Sekundarstufe I wird erhöht, was eine Aufwertung des Abschlussjahres mit dem Fach «Projektunterrricht/Profilbildung» ermöglicht. Im letzteren Bereich erhalten die Schulträger eine Frist zur Umsetzung bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2025/26.

Bereits auf den 1. Januar 2024 erhalten die Schulträger zudem mehr Ressourcen für die Schulleitungen. Aufgrund der Rückmeldungen aus der breiten Vernehmlassung wird die generelle Zuteilung von aktuell 1.3 bis 1.5 Lektionen Zeitressource pro Regelklasse auf neu 1.5 bis 1.9 Lektionen erhöht. Zudem wird der Sockel für Kleinstschulen ebenfalls erhöht und den Schulträgern wird die Flexibilität eingeräumt, mit einer Bandbreite von -5/+10 Prozent von dieser Vorgabe abzuweichen. Insgesamt kann damit die wichtige Funktion der Schulleitungen gestärkt und besser den Bedürfnissen vor Ort angepasst werden. Auch in diesem Bereich gilt die vorgenannte Übergangsfrist zur verbindlichen Umsetzung.

Da beide Änderungen erhebliche Kostenfolgen nach sich ziehen, bedurfte es dazu noch der Zustimmung des Regierungsrates. Diese ist mit entsprechenden Beschlüssen anfangs Woche erfolgt. Weiter hat der Regierungsrat auf Antrag des Erziehungsrates zudem beschlossen, für den Bereich des ICT-Supports an den Schulen die zur Verfügung stehenden Ressourcen auf das Schuljahr 2024/25 hin zu erhöhen. Er hat dazu an der Personal- und Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen an der Volksschule die erforderliche Änderung beschlossen. 

Erziehungsrat und Regierungsrat sind überzeugt, dass die Umsetzung dieser Beschlüsse zur weiteren Stärkung und gezielten Weiterentwicklung unserer Volksschulen sowie zur Aufwertung der Sekundarstufe I beitragen.   

Erziehungsrat
Auskunft: Landesstatthalter Michael Stähli, Präsident, Tel. 041 819 19 15


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