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Kantonales Veloweggesetz

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die regierungsrätliche Vorlage

(KR/i) Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Peter Dettling, beantragt dem Kantonsrat, dem kantonalen Veloweggesetz (KVWG) zuzustimmen.

Die Kantone haben gemäss Bundesauftrag dafür zu sorgen, dass die bestehenden und vorgesehenen Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit innert fünf Jahren in behördenverbindlichen Plänen festgehalten und diese Pläne periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Mit dem kantonalen Veloweggesetz werden die Planungsgrundsätze für die Velowegnetze, die Aufgaben des Kantons, der Bezirke und Gemeinden sowie weiterer Strassenträger umschrieben und die Finanzierung geregelt. Der Gesetzesentwurf wurde von der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen anlässlich ihrer Sitzung vom 23. August 2023 ausführlich diskutiert.

Weitgehende Zustimmung
Eintreten auf die Vorlage war von allen Parteien unbestritten. Diskussionen ergaben sich in Detailfragen, beispielsweise bei der Erstellung von Veloparkierungsanlagen, bei der Haftungsübernahme oder bei der Befahrbarkeit von Wanderwegen durch Velos. Seitens der Kommission wurde lediglich ein Abänderungsantrag gestellt, der aber primär eine Formulierungsänderung zum Gegenstand hat.

Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Kommission ist sich bewusst, dass die neue Veloweggesetzgebung nichts daran ändert, dass insbesondere beim Bau neuer Velowege im Einzelfall eine Abwägung der verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen erforderlich ist. Dies hat etwa zur Folge, dass der angestrebte Ausbau der Velowege wohl häufig nicht im gewünschten Tempo umgesetzt werden kann oder aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse, der Topografie sowie von Natur- und Landschaftsschutzinteressen Abstriche in der Ausgestaltung in Kauf genommen werden müssen.

Die vorberatende Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die Vorlage einstimmig. Sie beantragt dem Kantonsrat somit, dem neuen Veloweggesetz zuzustimmen.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission


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